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January 24 2012

NPP116: Jeremie Zimmermann über ACTA, Netzneutralität & Hadopi

Der Netzpolitik-Podcast Folge 116 ist ein rund 53 Minuten langes Gespräch mit Jeremie Zimmermann über La Quadrature du Net, ACTA, Netzneutralität, Netzzensur, sowie die Hadopi-Gesetzgebung und die Vorratsdatenspeicherungsdebatte in Frankreich.

Der Podcast ist in englisch und liegt als MP3 und OGG auf dem Server.

Und das sind die einzelnen Punkte:

0:00 Begrüßung
0:30 Vorstellung
1:06 Geschichte von La Quadrature du Net
- HADOPI-Leak
- Angriff auf das freie Internet
2:15 Organisationsstruktur
- Beispiel: Telecomix
- die Vorteile einer schlanken Organisationsstruktur
- Finanzen
5:45 Finanzierung
- Spenden
- Soros-Foundation (Open Society Foundations)
6:46 Kritik in der Gründungsphase?
- Vergleich zu Digitale Gesellschaft
- Rechtfertigung für Kosten gegenüber Dritten
- Zentralisierung, um schnelle Entscheidungen treffen zu können
8:56 HADOPI
13:40 Enforcement 2.0
- Post-HADOPI: ACTA und SOPA
- Details zu ACTA
- ACTA-Kampagne
22:15 Netzneutralität
- Situation in Frankreich, Niederlande, Deutschland
- Marktversagen
- Deep-Packet-Inspection
- respectmynet.eu
35:40 Neue politische Akteure
- Wikileaks, Anonymous, Telecomix, Occupy
37:15 Reaktion der Regierungen
- e-Commerce-Eingriffe
- Wird Anonymous als nächstes Al-Kaida propagiert werden?
- Telecomix
- Umgang der Medien mit Occupy Wall Street
40:19 Ausblick auf 2012
- Netzneutralität
- ACTA
- Neuregelung der EU-Datenschutzgesetze
41:44 Neue Zensurdebatte?
- SOPA
- ACTA
- Deep-Packet-Inspection
- weitere Zensur-Technologien
47:05 Vorratsdatenspeicherung

July 25 2011

Frankreich: Schon das erste HADOPI-Opfer ist unschuldig

In Frankreich wurden vor ein paar Tagen die ersten Internetanschlüsse wegen Urheberrechtsverstößen getrennt. Die legale Basis für dieses Vorgehen, das sowohl von der OSZE als auch vom UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit als Menschenrechtsverletzung angesehen wird, bietet das HADOPI-Gesetz, das von Nicolaz Sarkozy maßgeblich vorangetrieben wurde, und um dessen Export er sich bemüht – unter anderem natürlich auch nach Deutschland.

Das Gesetz ist seit Oktober 2010 in Kraft – vor etwas mehr als einem Monat wurde die 400.000er-Marke bei den Warnhinweisen überschritten. Nach 3 Warnhinweisen erfolgt dann die Trennung des Anschlusses ohne weiteren richterlichen Beschluss. In der letzten Woche hat es die ersten 10 Personen ‘erwischt’. Darunter befindet sich ein 54-jähriger Lehrer, der von sich bahauptet, von Filesharing und illegalen Downloads keine Ahnung zu haben.

Wohl aber von Meinungsfreiheit und Demokratie: Er kündigte rechtliche Schritte gegen das Vorgehen an und äußerte seine Bereitschaft, die Sache notfalls vor den EU-Gerichtshof zu bringen.
Genau dort gehört sie auch hin. Dass Entscheidungen dieser Tragweite überhaupt – und wenn schon, dann auch noch ohne richterliche Beteiligung gefällt werden, ist absolut inakzeptabel. Nicht ohne Grund hat sich hierfür der Begriff der “digitalen Todesstrafe” etabliert.

Allem Anschein nach war der Beschuldigte nicht in der Lage, sein Heimnetzwerk ausreichend gegen den Zugriff Unberechtigter zu schützen, die dann seinen Anschluss zu Download nutzten, um ihm die Strafe in die Schuhe zu schieben. Genau zur Verhinderung derartiger Fehlentscheidungen hatte sich glaube ich mal jemand den Richtervorbehalt ausgedacht.

Für diesen zu kämpfen darf aber nicht das Ziel des Vorgehens gegen HADOPI sein: Es muss ein für allemal klar sein, dass das vollständige Trennen des Internetanschlusses nicht nur absolut unangemessen und in diesem Fall sogar die Berufsausübung des Lehrers behindernd, sondern auch menschenrechtswidrig ist.

Das anachronistische und reformbedürftige Urheberrecht wird sich auch nicht dadurch retten lassen, dass man es über die Meinungsfreiheit erhebt.

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June 21 2011

Harvard-Studie: Die Französische Revolution 2.0 – Urheberrecht und Three-Strikes-Gesetze

In der Harvard-Studie „The French Revolution 2.0: Copyright and Three Strikes Policy“, die Anfang des Monats veröffentlicht wurde, analysiert Eldar Haber die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte des sogenannten Three-Strikes-Modells.

In einer kurzen Einführung erklärt der Autor, dass Regierungen weltweit nach effizienten Lösungen für die Verfolgung von Filesharern suchen, um die Konflikte zwischen Rechteinhabern, Internetprovidern und Nutzern zu lösen. Das Ergebnis sind bisher allein repressive Ansätze, wie z.B. das französische Three-Strikes-Modell Hadopi. In Frankreich sieht das Hadopi-Gesetz seit 2010 vor, Wiederholungstätern temporär der Internetzugang zu sperren. Ähnliche Gesetz wurde ebenfalls in Taiwan (2009), Südkorea (2009), im Vereinigtem Königreich (2010) und Neuseeland (2011) eingeführt und werden in weiteren Ländern diskutiert. Auch in Deutschland scheint man sich mit der Idee anzufreunden, Internetnutzer einfach abzuklemmen.

Die Studie kritisiert unter anderem die Kontrollbehörde Hadopi in Frankreich, die eine aktivere Rolle übernehmen und die Forderungen der Rechteinhaber erst genauer analysieren sollte, anstatt sich mit der reihenweisen Abmahnung der Nutzer zu begnügen. Haber kommt zu dem Schluss, dass ein Three-Stikes-Modell eine ungeeignete Antwort auf illegales Filesharing und ein vollkommen unangemessener Versuch sei, die Macht der Rechteinhaber über die Nutzer zu stärken:

Although right holders are generally against file-sharing, some of them actually spot the benefits that arise using these methods. Through filesharing, many artists can easily and fairly cheaply promote their works. Due to file-sharing, artists can achieve broader exposure, expand their audience, and thereby increase sales of concert tickets and other merchandise.

Despite its many potential benefits, the 3SP is not without disadvantages. First, it can resolve the illegal file-sharing problem, but at the same time it may harm artists that benefit from those activities. Second, it might impose obligations on the ISPs that will force them to undertake structural and financial changes like allocating human resources to deal with right holders’ claims. Third, the 3SP might impose a new role on ISPs which they did not initially anticipate, putting them in a difficult position and causing adverse financial consequences. Finally, the 3SP might have dramatic impacts on individual rights including privacy, due process rights, free speech, and users’ rights.

Haber, Eldar: The French Revolution 2.0: Copyright and Three Strikes Policy, Harvard Journal of Sports & Entertainment Law, Vol. 2, Issue 2, p. 297, 2011.

(Crossposting von vasistas?)

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June 07 2011

Frankreich: 400.000 Warnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Netz

In Frankreich wurden seit Oktober 2010 insgesamt 400.000 Personen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet verwarnt. Der Figaro hat gestern im Vorfeld des Jahresberichts der Internet-Kontrollbehörde Hadopi die ersten genaueren Zahlen veröffentlicht.

Hadopi geht in Frankreich gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Verdächtige Personen werden zunächst einmal per Email und danach per Einschreiben verwarnt, beim dritten Mal droht sogar die Sperrung des Internetzugangs. Das private Unternehmen TMG übermittelt der Behörde im Auftrag der Rechteinhaber die IP-Adressen aller mutmaßlichen Raubkopierer. Seit einem Datenleck bei TMG Mitte Mai ist jedoch nicht sicher, wie diese Zusammenarbeit mit Hadopi weitergehen wird.

Jetzt ist bekannt, dass seit der Einrichtung der Behörde im Oktober 2010 insgesamt 400.000 Emails versandt wurden, was ungefähr 55.000 Mails pro Monat ergibt. Wir berichteten bereits, dass von Oktober bis letzten Dezember insgesamt 70.000 Warnungen raus gingen, was der Musik-und Filmindustrie damals aber nicht genug war – immerhin übermitteln die Rechteinhaber nach eigenen Aussagen an die 50.000 IP-Adressen pro Tag. Prompt erhoffte sich die Behörde Anfang des Jahres, bis Ende Juni 10.000 Warnungen pro Tag verschicken zu können. Wir haben mal ausgerechnet, dass es sich bei 330.000 Mails insgesamt seit Ende Dezember um ungefähr 3.300 Emails pro Werktag handeln muss. Das erhoffte Ziel wurde also nicht erreicht.

3.500 Internetnutzer wurden ein weiteres Mal erwischt und bekamen ein Einschreiben. Rund ein Dutzend ließ sich ein drittes Mal erwischen und verwarnen. Bei einer strengen Anwendung des Hadopi-Gesetzes würden ihnen jetzt temporäre Internetsperren und/oder 1.500 Euro Geldstrafe drohen. Allerdings kündigte die Hadopi-Behörde an, dass die Betroffenen erst von Hadopi angehört und noch keine Gerichtsverfahren eingeleitet würden.

Denn siehe da: Der Hadopi-Behörde ist aufgegangen, dass die Daten, die vielleicht vor Jahren runtergeladen wurden, heute über P2P-Netzwerke automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die Personen, die sich also ein drittes Mal haben erwischen lassen, waren sich also dessen vielleicht gar nicht bewusst. Die Präsidentin der Behörde, Mireille Imbert-Quaretta, rät daher den Franzosen, ihre Festplatten von allen illegal heruntergeladenen Dateien zu säubern.

Die Behörde schlussfolgert aufgrund der Zahlen, dass das Hadopi-Gesetz als pädagogisch wertvolle Maßnahme funktioniert: Der Großteil aller verwarnten Franzosen habe aufgehört, illegal runterzuladen. Oder aber sie haben einfach ihre Gewohnheiten geändert.

(Crossposting von vasistas?)

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June 04 2011

UN: Internet-Trennung ist Menschenrechtsverletzung

In einem Bericht an das Human Rights Council von 16. Mai bezeichnet der UN-Sonderberichterstatter zum Schutz der Meinungsfreiheit, Frank La Rue, das Abklemmen von Internetanschlüssen als Verletzung eines Menschenrechts (Dieser Satz muss muss deshalb so kompliziert formuliert werden, weil er nicht besagt, dass Menschen, die nie einen hatten, nun ein Recht darauf hätten).

Unverhohlen gibt er mit dieser Äußerung nicht nur nordafrikanischen Ländern, sondern ausdrücklich europäischen Ländern eins vor den Bug:

This also includes legislation based on the concept of “graduated response”, which imposes a series of penalties on copyright infringers that could lead to suspension of Internet service, such as the so-called “three- strikes-law” in France34 and the Digital Economy Act 2010 of the United Kingdom.

For example, the parliament of Estonia passed legislation in 2000 declaring Internet access a basic human right. The constitutional council of France effectively declared Internet access a fundamental right in 2009, and the constitutional court of Costa Rica reached a similar decision in 2010.

In dem Bericht werden auch viele andere Themen wie ACTA, Datenschutz & Privatsphäre aus Bürgerrechts-Perspektive behandelt. So ein Berichterstatter ist zwar ein zahnloser Tiger, aber die Flecken, die er auf eine weiße Weste macht, gehen nur schwer wieder raus.

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Tags: Hadopi

June 01 2011

Was tun, wenn das Internet voll ist? Na, Nutzer abklemmen! (Update)

Letzte Woche haben wir noch gelacht, was Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) tun würde, wenn “das Internet voll ist“. Dabei hat Neumann eigentlich längst eine praktische Lösung zur Hand: Einfach ein paar Nutzer abklemmen abmahnen!

So stand es am Montag einmal mehr in der französischen Zeitung Le Monde (Danke an Kirsten für die Übersetzung):

Bernd Neumann, le ministre de la culture allemand, a annoncé envisager de mettre en place un système de riposte graduée, similaire à celui instauré par la Hadopi en France, pour lutter contre le téléchargement illégal. S’exprimant lors d’une convention de la CDU (conservateurs), le ministre a estimé que les fournisseurs d’accès à Internet devaient “prendre leurs responsabilités” et il s’est dit favorable à la mise en place d’un système d’avertissement avant la sanction juridique.

(Bernd Neumann, deutscher Kulturstaatsminister, kündigte an, ein Three-Strikes ähnliches System (riposte graduée) einführen zu wollen, welches auch mit dem französischen Hadopi verglichen werden könnte, um gegen illegale Downloads vorzugehen. Während einer Veranstaltung der CDU erklärte der Minister, dass die Internetprovider „Verantwortung übernehmen“ sollten und sprach sich für ein Warnsystem mit anschliessenden rechtlichen Sanktionen aus.)

Update: Le Monde bezieht sich – wie bereits vermutet – auf die Rede Neumanns auf der CDU Medianight am 24. Mai. Laut Manuskript sagte Neumann:

Zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollte der rechtliche Rahmen daher um ein sogenanntes Warnhinweismodell ergänzt werden, das es ermöglicht, bei illegaler Nutzung zu verwarnen, ohne sofort zu bestrafen. Bei wiederholter Rechtsverletzung muss aber mit einer ernstzunehmenden Reaktion zu rechnen sein, z.B. einer kostenträchtigen Abmahnung.

Den von Le Monde gezogenen Vergleich mit Hadopi, Three Strikes und dem Abklemmen von Nutzern (“qui pourra décider d’une peine d’amende ou de suspension de l’accès à Internet” – Also Geldstrafe oder Entzug des Internetzugangs als dritter Schlag) gibt zumindest das Manuskript damit nur zum Teil her (Dafür hat sich Neumann für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen …). Zwar hatte sich Neumann vor zwei Jahren tatsächlich für die französische Lösung erwärmen können …

Kulturstaatsminister Bernd Neumann machte sich auf der CDU MediaNight in Berlin am gestrigen Dienstagabend erneut für Internetsperren bei wiederholten Urheberrechtsverstößen stark. “Wir dürfen nicht sagen, das geht nicht”, erklärte der CDU-Politiker. Das Kappen von Netzverbindungen sei “überall möglich”, freute er sich über das Vorpreschen Frankreichs bei einem entsprechenden “Three Strikes”-Modell. (Quelle: Heise Online, 27.05.2009)

.. vermied es in aktuelleren Statements aber die Forderung nach Anschlussperren zu wiederholen. So hieß es am 26.11.2010 bei Heise Online:

Damit spricht sich Neumann für einen Urheberrechtsschutz nach französischem Vorbild aus – allerdings ist im “Three Strikes”-Modell der Staatsministers von Anschlusssperren bisher nicht die Rede. Neben den Nutzern will der Kulturpolitiker auch die Internetwirtschaft stärker in die Verantwortung nehmen. Die “sogenannte Providerhaftung” sei “fortzuentwickeln”. Damit meint Neumann, die für Provider im Telemediengesetz geschaffenen Haftungsprivilegien durch “weitergehende Prüf- und andere Pflichten” einzuschränken.

/Update

Lars Klingbeil, MdB der SPD und Mitglied der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft”, nutzt die Äusserungen Neumanns* derweil für eine parlamentarische Anfrage:

  1. Welche Maßnahmen bzw. Initiativen plant die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, gegenüber der französischen Zeitung Le Monde am 31.05.2011, denenzufolge die Bundesregierung die Einführung eines dem französischen Hadopi-Gesetzes vergleichbaren “graduated Response”-Modells in Deutschland beabsichtige – zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet und wann wird sie diese vorlegen?
  2. Wie soll dieses Konzept konkret ausgestaltet werden und welche konkrete Maßnahmen oder Aufgaben sollen von Internetzugangsprovidern geleistet werden?
  3. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines  (automatisierten) Warnhinweissystems, welches die flächendeckende Filterung des Datenstromes voraussetzen würde, oder plant sie – vor dem Hintergrund der bereits heute über 3 Millionen IP-Beauskunftungen seitens Internetzugangsanbieter – die Etablierung eines anbieterübergreifenden Datenpools zu Urheberrechtsverletzungen von Internetnutzern, aus dem sich Rechteinhaber und Strafverfolgungsbehörden für die Durchsetzung des Urheberrechtes bedienen können?
  4. Beabsichtigt die Bundesregierung die nach dem französischen Hadopi-Modell vorgesehenen Internetzugangssperren nach dreimaliger Verwarnung des Internetnutzers und wie bewertet sie das französische Vorbild hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen Zulässigkeit in Deutschland?

So neu ist Neumanns Plan übrigens gar nicht. Bereits in der Vergangenheit hatte sich der Kulturstaatsminister mehrfach für industriefreundliche Regelungen stark gemacht. Eine kurze Suche bei Heise Online liefert einen bemerkenswerten track record (Auszug):

*Unklar ist übrigens noch, wo sie gefallen sind. Le Monde schreibt von einer “convention” der CDU. Damit könnte auch die Medianight gemeint sein, von der “Internet ist voll”-Clip stammt. Hat jemand Details?

Update: Le Monde bezieht sich offenbar tatsächlich auf die Rede Neumanns auf der Medianight. Siehe dazu auch die Ergänzung in den Kommentaren.

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May 16 2011

Frankreich: Datenleck bei Hadopi

An diesem Wochenende wurde ein riesiges Datenleck bei dem Unternehmen Trident Media Guard (TMG) entdeckt. Seit letzten Samstag sind unter anderem tausende IP-Adressen auf einem Server der Firma frei zugänglich.

Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz arbeitet die französische Kontrollbehörde Hadopi eng mit TMG zusammen. Die Behörde wurde Ende 2009 eingerichtet, um (mit einem Budget von 12 Millionen Euro in diesem Jahr) gegen illegale Downloads vorzugehen und Nutzern bei wiederholten Verstössen sogar den Internetzugang zu sperren. TMG ist in Frankreich als einzig autorisiertes Unternehmen dafür zuständig, im Auftrag der Rechteinhaber die P2P-Netzwerke zu überwachen und verdächtige IP-Adressen rauszufischen.

Der Blogger und IT-Sicherheitsexperte Olivier Laurelli aka Bluetouff hat am 13. Mai aufgedeckt, dass seit letzten Samstag die von TMG gespeicherten Daten ungeschützt auf einem Server liegen: die Überwachungstechnik, ein Passwort, unzählige IP-Adressen, Listen heruntergeladener Werke und überwachter Filme. Die komplette Liste gibt es hier im Pastebin, sie enthält interessanterweise auch Filme mit englischen Originaltiteln. TMG scheint aber auch vollkommen unnütze Informationen zu speichern, wie z.B. über Michael Jackson-Bildschirmschoner, die wohl durch verdächtige Titel automatisch in die ihre Listen gelangten. Bei den IP-Adressen handelt es sich in den meisten Fällen um ausländische (schwedische, italienische, amerikanische…) Adressen.

In einer heutigen Pressemitteilung erklärte TMG, dass die Daten nicht sonderlich geschützt wurden, da es sich um einen Testserver handelt, auf dem keinelei vertrauliche Informationen liegt. Laurelli bestätigt jedoch, dass er auf dem Server ausser den IP-Adressen und Hashs auch eine Kopie des Überwachungsprogramms von TMG gefunden hat.

Auch dem Online-Magazin Numerama wurden am Wochenende 5 342 Dateien vom TMG-Server zugespielt, unterzeichnet war die Nachricht mit Anonymous France. Das Magazin konnte in einem kurzen Versuch mittels einer IP-Adresse herausfinden, dass ein Abonnent des französischen Anbieters Orange in Marseille am 14. Mai 2011 um 8:43 Uhr den Animationsfilm Hop heruntergeladen hat.

Jedenfalls waren nicht einmal illegale Aktionen oder technisches Verständnis nötig, es reichte angeblich ein Brower und die IP-Adresse des Servers. Bluetouff bleibt daher skeptisch und spricht von einem „honeypot“ (Honigtopf). Hadopi hingegen nimmt die ganze Sache „sehr ernst“. Heute nachmittag erklärte der Hadopi-Generalsekretär Eric Walter via Twitter, dass die Verbindung zu TMG erst mal auf Eis gelegt wird:

Eine Pause der Three-Strikes-Regelung in Frankreich kommt aber laut Hadopi nicht in Frage, es sei denn die Datenschutzbehörde CNIL widerruft die Zulassung der TMG.

(Crossposting von vasistas?)

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April 27 2011

Frankreich: Hadopi 3.0?!

So langsam merkt man, dass in Frankreich im nächsten Jahr die Präsidentschaftswahl ansteht. Heute Morgen, am 27. April, lud Nicolas Sarkozy nämlich zum Conseil National du Numérique (CNN), dem „Digitalen Nationalen Rat“, ein. Dieser Rat soll die Beziehungen zwischen Politik und Akteuren aus dem Bereich der neuen Technologien verbessern: Der Präsident möchte sich mit dem Internet versöhnen. Kritisiert wurde er auch sofort, denn der Rat setzt sich hauptsächlich aus Vertretern der großen Konzerne zusammen. Verbraucherverbände sind dort nicht vertreten.

In der Eröffnungsrede des Präsidenten waren mehrere mea culpas zu hören, so richtig funktioniert Hadopi ja nicht. Sarkozy gestand ein, Fehler gemacht zu haben. Wollte er vor zwei Jahren noch fest entschlossen die Zivilisierung des Internets bis zum bitteren Ende durchziehen („J’irai jusqu’au bout“), hört sich das heute so an: “Wir sollten nicht in zwei Welten leben, die sich gegenseitig ignorieren.”

Die Worte „wilder Westen“ und „rechtsfreie Zone“ fielen nicht, obwohl man sich so an sie gewöhnt hatte. Sarkozy erklärte sich zudem dazu bereit, Hadopi ganz neu zu überdenken:

Fragt man mich ‚Sind Sie bereit für ein Hadopi 3 ? ‘, so antworte ich, dass ich das natürlich bin. Sogar für ein Hadopi 4, das ein Ende für Hadopi bedeuten könnte, wenn Sie, als Akteure im digitalen Bereich, die Mittel finden, die Künstler gerecht zu entlohnen.

Zu viel Wunschdenken sollte man jedoch nicht direkt entwickeln, denn von Loppsi2 oder der Vorratsdatenspeicherung hat Sarkozy gar nicht erst gesprochen. Und dann muss man auch ein wenig lächeln, als er am Schluss seiner Ode ans Netz die „Zensur im Internet“ in Autokratien als „unzulässige Verletzung der Meinungsfreiheit eines ganzen Volkes“ bezeichnet.

(Crossposting von vasistas?)

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