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February 17 2012

Neues EFF-Projekt über Verfolgung von Bloggern

Die US-Bürgerrechtsbewegungen Electronic Frontiers Foundation (EFF) und Global Voices hat eine neue Kampagne gestartet, um über die politische Verfolgung von Bloggern in aller Welt aufzuklären.

Eine Datenbank mit den Verhaftungstumständen von über 250 Bloggern wird  über eine Übersichtskarte und eine Zeitleiste visualisiert. Jeder einzelne Eintrag ist mit der entsprechenden Seite des Projekts “Threatened Voices” verlinkt, auf dem umfassende Informationen, weitere Quellen und Diskussionmöglichkeiten angeboten werden.

 

EFF supports the principles of free expression laid out in Article 19 of the Universal Declaration of Human Rights and believes that those principles must extend online.

February 16 2012

Studie: Verzögerte Kino-Releases führen zu Filesharing

Eine heute veröffentlichten Studie der US-Wissenschaftler Brett Danaher und Joel Waldfogel bringt Erkentnisse zutage, die der Verwertungsindustrie nicht schmecken dürften:

So wird in der statistischen Erhebung, die sich auf US-Produktionen im Zeitraum von 2003 bis 2006 bezieht, belegt, dass illegale Filmdownloads kaum Einfluss auf die Einspielergebnisse in den USA hat. Die Ergebnisse an europäischen Kinokassen gingen allerdings um bis zu 7% zurück, und zwar umso mehr, je mehr Zeit zwischen der US- und europäischen Kinopremiere lag. Besonders von diesem Effekt betroffen sind vor allem das Action- und SciFi-Genre. Diese beiden Genres gelten traditionell als besonders Piraterie-anfällig.

Statt allerdings zu verstärkten Anstrengungen im Kampf gegen Online-Piraterie aufzurufen, fordern die Autoren der Studie ein schnelleres Release von US-Filmen im Ausland, um der Verbreitung in BitTorrent- und anderen Filesharing-Plattformen zuvorzukommen.

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Europäischer Gerichtshof verbietet Durchsuchung von Userdaten

In einem wegweisenden Urteil entschied der Europäische Gerichtshof heute, dass es mit bestehendem EU-Recht nicht vereinbar sei, die auf Webservern gespeicherten Daten von Internetnutzern vorsorglich auf Urheberrechtsverletzungen durchsuchen zu lassen. Genau dies hatte nämlich die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam von einem Hosting-Anbieter gefordert.

Der Rechteindustrie dürfte dieses Urteil wenig gefallen, da die Entscheidungen des EuGH sofort und auch rückwirkend verbindlich sind. Die aktuelle Entscheidung ist bereits die zweite Niederlage für Sabam innerhalb weniger Monate. Bereits im November wurde eine von ihr eingereichte Klage abgewiesen.

Hier die wichtigsten Sätze des Urteils (gekürzt):

[Es] steht fest, dass die Einführung des Filtersystems bedeuten würde,

  • dass der Hosting-Anbieter zunächst unter sämtlichen Dateien, die von den Nutzern seiner Dienste auf seinen Servern gespeichert werden, die Dateien ermittelt, die Werke enthalten können, an denen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums Rechte zu haben behaupten,
  • dass er sodann ermittelt, welche dieser Dateien in unzulässiger Weise gespeichert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, und
  • dass er schließlich die Zurverfügungstellung von Dateien, die er als unzulässig eingestuft hat, blockiert.

Somit würde eine solche präventive Überwachung (…) sowohl fast alle auf diese Weise gespeicherten Informationen als auch sämtliche Nutzer der Dienste dieses Anbieters betreffen. (…) Daraus folgt, dass diese Anordnung den Hosting-Anbieter zu einer allgemeinen Überwachung verpflichten würde, die nach Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 verboten ist.

February 15 2012

Verlag verschenkt eBook – und wird abgemahnt

Wieviel ist ein eBook eigentlich wert? Schließlich erwirbt man mit der digitalen Literatur ja keinen materiellen Gegenstand, und auch der Weiterverkauf des Buches ist meist nicht möglich. Durch ein Experiment wollte der Berliner Verlag “Berlin Story” darauf eine Antwort finden.

Als der Verlag sich deshalb entschied, sein eBook “Der Letzte macht das Licht aus…” kostenlos im Internet anzubieten und die Leser lediglich zu Spenden nach eigenem Ermessen aufforderte, hatte man eigentlich nichts Böses im Sinn. 200 Downloads in einer Woche waren ein klarer Erfolg für den kleinen Verlag, es gab keine Beschwerden. Bis ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltes eintraf.

In diesem wurde der Inhaber des Verlages aufgefordert, den kostenlosen Vertrieb des Buches einzustellen, da eBooks als Buchsubstitute nicht von der Buchpreisbindung ausgenommen seien. Außerdem seien Buchhändler generell verpflichtet, den Preis eines Buches anzugeben.

Auch wenn er der Abmahnung Folge geleistet und das Buch offline genommen hat, nimmt Verlagschef Enno Lenze in seinem Blog Stellung: Er werde nie verstehen, warum ein Erstkontakt mit Interessenvertretern über einen Anwalt laufen müsse. Außerdem würden sich langfristig Flatrate-Modelle durchsetzen, auch wenn Verleger auf veralteten Geschäftsmodellen verharrten.

In Deutschland gibt es keine Revolution, weil das Betreten des Rasens verboten ist!

Angeblich liegt dem Verlagsinhaber schon ein Angebot vor, das eBook in Uruguay (ohne Buchpreisbindung) gegen Spenden zum Download anzubieten.

Englische Fahnder beschlagnahmen Musikseite

Wie Techdirt berichtet, wurde die Website RnB Exclusive von der britischen Serious Organised Crime Agency (SOCA) aufgrund “Gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen” beschlagnahmt. RnB Exclusiv war laut Angaben von Techdirt lediglich ein Austauschforum für Musikinteressierte, Copyrightverletzungen kamen vor Allem über Beiträge von Nutzern des Portals zustande.

Auf der Website ist seit der Beschlagnahme eine Nachricht der Strafverfolgungsbehörde zu lesen. Diese ist allerdings gespickt mit Unwahrheiten und Einschüchterungsversuchen. Unter anderem wird behauptet, dass SOCA den einzelnen Nutzer überwachen und verfolgen könne, obwohl privates Filesharing nicht in zum Aufgabenbereich der Behörde gehört. Dies wird mit der Anzeige der eigenen IP-Adresse unterstrichen. Auch wird entgegen einiger Statistiken behauptet, dass wegen illegaler Downloads die Zukunft der Musikindustrie auf dem Spiel stehe und junge Künstler ihre Karrieren beenden würden.

Weiter ist auffällig, dass es erstmals einer britischen Behörde gelungen ist, eine Seite mit .com-Toplevel-Domain (TLD) zu beschlagnahmen, was wenigstens eine Zusammenarbeit mit US-Behörden voraussetzt.

Auch die Open Rights Group beschäftigt sich mit dem Takedown. Hier wird vermutet, dass die Domain in erster Linie wegen eines Verstoßes gegen die AGBs des Webhosters vom Netz genommen wurde.

February 14 2012

Contentüberwachung im Praxis-Check

Im Blog des mittelständischen IT-Dienstleisters QSC aus Köln findet sich ein lesenswerter Beitrag zum geplanten ACTA-Abkommen und dessen Auswirkungen auf die Internetanbieter.

Neben den schon bekannten Argumenten gegen das Anti-Produktplagiats-Abkommen geht der Pressebeauftragte Dennis Knake vor allem auf die Stellung der Provider ein und unterzieht ACTA einem Praxischeck.

Sollten die Internetanbieter verpflichtet werden, den Datenverkehr ihrer Kunden auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu überwachen, müsste eine Software nicht nur zuverlässig sämtliche Signaturen urheberrechtlich geschützter Werke erkennen, sondern auch gleichzeitig prüfen, ob der Kunde nicht doch Rechte an diesem Werk besitzt. Selbst wenn die Entwicklung einer solchen Software möglich wäre, sei es fraglich, wer die Kosten hierfür übernehmen solle.

Außerdem wird eine interessante Parallele zwischen einer solchen Deep-Packet-Inspection-Software und den schon heute auf nahezu jedem Computer installierten Spamfiltern gezogen: Wenn selbst diese nach langem Training falsch positive Funde meldeten, könne ein solcher Befund bei dem wesentlich anspruchsvolleren Netzwerkmonitoring nicht ausgeschlossen werden. So ein Fall hätte allerdings wesentlich schwerere Konsequenzen.

Genauso könnte man morgen die Post für alles zur Verantwortung ziehen, was ihre Kunden in Briefen und Paketen um den Globus versenden.

February 13 2012

ACTA: Videosperrung war ein technisches Problem

Heute morgen verkündete das österreichische Nachrichtenportal “futurezone.at”, dass das Videoportal Youtube eine Fassung des (stark übertriebenen und mit vielen veralteten Facts ausgestatteten) ACTA-Aufklärungsvideos aus unbekannten Gründen für deutsche Nutzer blockiere. Sofort gab es im Netz viele Verschwörungstheorien, dass die GEMA dahinter stecke und unliebsame Informationen unterdrücken wolle.

Inzwischen liegt uns eine Stellungnahme von Youtube-Betreiber Google Deutschland vor, die besagt, die Sperrung des Videos sei auf einen Fehler beim Hochladen zurückzuführen. Das betreffende Video ist inzwischen auch wieder in Deutschland sichtbar und kann ohne Proxy-Tools angesehen werden.

 

“Bei einer massiven Menge an Videos auf Youtube und der steigenden Anzahl an Uploads – momentan 60 Stunden Videomaterial in der Minute – können auch bei dem Hochladen manchmal Fehler unterlaufen. Wenn dieses passiert und wir darauf hingewiesen werden, reagieren wir schnellstmöglich, um das Video wieder einzustellen.”

 

[Liveblog] Technical Background Briefing der EU-Kommission zu ACTA (update)

Seit 14:30 soll in Brüssel ein Briefing der EU-Kommission zu ACTA stattfinden. Die deutsche Vertretung in Berlin hat ein Streaming der Konferenz (ohne Rückfragemöglichkeit) eingerichtet. Ich werde von der PK berichten, der Form angemessen als Liveblog. Der Eintrag wird aktualisiert, während die PK läuft.

 

14:35 Beginn der PK mit einigen technischen Anmerkungen. Die Kommission möchte dies “unter zwei” durchführen, Aussagen sollen “einem Sprecher der Kommission” zugewiesen werden.

14:36 “Eine Sprecherin der Kommission” betont mehrfach, wie offen die ACTA-Verhandlungen gelaufen sind, wie offen zugänglich alles war.

14:38 “Ein Sprecher der Kommission”, betont: ACTA modifziere keine Regelungen im Bereich Urheberrechtsgesetzgebung. Alles, was jetzt legal sei, wird auch nach der Inkrafttretung von ACTA legal bleiben. Gleiches gelte für illegale Dinge.

“Ein Sprecher der Kommission” stellt ACTA als Handelsabkommen dar. Es gehe um die Standards, insbesondere bei der Verfolgung von Rechteverletzungen.

14.41 Den 5 anwesenden Journalisten im Briefing in Berlin wurden drei Dokumente in die Hand gedrückt. Der deutschsprachige ACTA-Entwurfstext, das Dokument “10 Myths about ACTA” und ein in Rentnerschrift gedrucktes fuenfseitiges Dokument “Was ist das ACTA”.

14:42 “Ein Sprecher der Kommission” betont erneut, dass sich für EU-Bürger nichts ändern werde, weil alles, was in ACTA vorgesehen ist, bereits implementiert.

14:43 “Eine Sprecherin der Kommission” betont noch einmal den Unterschied zwischen einem Urheberrechtsabkommen und einem Urheberrechtsdurchsetzungsabkommen.

14:45 “Ein Sprecher der Kommission”  erwähnt, dass ACTA von der EU signiert wurde und von 22 (23?) EU-Staaten und dass nun aufgrund geteilter Kompetenz sowohl die nationalen Parlamente als auch das EU-Parlament darüber abstimmen müssen.

14:47 “Eine Sprecherin der Kommission” betont nochmal die “off-the-record”-Natur dieser PK.

14:47: Fragerunde. Frage 1: Was ändert sich, Frage 2: Was passiert, wenn ein Land nicht zustimmt? Frage 3 wird auf Französisch gestellt, eine Simultanübersetzung ist nicht verfügbar. Frage 4: Gibt es eine Deadline innerhalb des Abstimmungsverfahrens.

14:49 “Ein Sprecher der Kommission”  beantwortet Frage 1: Es ändern sich die Regeln der Rechtedurchsetzung. Der Rest der Antwort ist ein Loblied auf die riesige Auto-, Mode-, Filmindustrie in Europa, die auf ACTA angewiesen ist.

14:51 Danke für die Rückmeldungen. Fragen können durch die PK-Teilnehmer in Deutschland nicht gestellt werden, da das Streaming-Modell nicht bidirektional läuft.

14:53 “Videostreaming via (was ich vermute als) H.263 ist nicht vergnügungssteuerpflichtig.

14:52 “Eine Sprecherin der Kommission” betont, wie hoch die Standards der Urheberrechte in Europa sind und dass die Kommission hofft, durch die Unterzeichnung andere Staaten beeinflussen zu können, das europäische Niveau zu übernehmen.

14:53 “Ein Sprecher der Kommission”  hat eben erklärt, was passiert, wenn nicht alle Parlamente zustimmen, aber er hat das zu schnell getan und den Rest hat der Audiokompressionscodec gefressen. Ich müsste raten, was er gesagt hat.

14:55 Die Frage 3 wird ebenfalls auf französisch beantwortet.

15:00 Antwort zur Frage 4 durch “eine Sprecherin der Kommission”: Es gibt keine Deadline zur Ratifizierung.

15:00 Jedes Mal, wenn ein Journalist eine Frage an einen Sprecher der Kommission auf französisch richtet, geht ein Stöhnen durch den Raum. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk sollte mehr Geld für Sprachkurse ausgeben.

15:04 Ein Journalist von Associated Press legt den Finger in die Wunde: Warum unterzeichnet die EU ein Abkommen, wenn sich genau gar nichts ändert? Warum lässt man nicht die anderen Länder unterzeichnen und gut ist? Ist der Schutz von Rechten und ihre Durchsetzung davon gefährdet, wenn nur die anderen Länder unterzeichnen? “Ein Sprecher der Kommission”  sagt, dass die anderen Länder nur zugestimmt hätten, wenn auch die EU zustimmt.

15:06: “Ein Sprecher der Kommission”  antwortet deutlich: Wenn ACTA in Europa scheitert, ist es insgesamt tot, weil alle anderen Länder auf die EU schauen.

15:07: Frage eines Journalisten zur Sammlung von wachsweichen Formulierungen im ACTA.

15:08: “Ein Sprecher der Kommission”  antwortet auf den Vorwurf der schwammigen Formulierung, ACTA sei spezifisch, wo es spezifisch ist.

[update 14. Februar: Danke an Johannes aus den Kommentaren, der wichtigen Kontext zu diesem Ausspruch mitliefert:

Eigentlich sagt der Sprecher (sinnhaft): “Concerning the criticism that ACTA is vague, I have to respond: that criticism is too vague. ACTA is specific everywhere it can be specific, and it is not when a consensus could not be reached” Wichtig ist, dass die Kommission mit Verweis auf die eCommerce directive den Vorwurf ausräumt, a) Provider könnten als Hilfssherrifs fungieren und b) der private Nutzer sei gefährdet, wenn er MP3s austauscht. Es geht ausdrücklich um “commercial scale”. ]

Symbolbild eines Sprechers der Kommission

15:12 “Ein Sprecher der Kommission” betont, wie neutral ACTA ist und dass es nicht in die Richtung “französischer Modelle” geht und dass man kein einziges Wort wie “graduelle Antwort” findet.

15:17 Die Fragen der Journalisten schiessen sich langsam auf die Haftungsfragen für Internet Service Provider ein, es gibt ein paar “was wäre wenn”-Fragen zur Haftung.

15:19: Fragen von Journalisten zum Fehlenden Einbau von Sicherungsmaßnahmen bei der Rechtedurchsetzung in anderen Staaten (in Richtung Mißbrauch?). Eine Frage zu der Zukunft von Generika. Eine Frage zum Fehlen von Indien und China bei ACTA.

15:21 Ich korrigiere einen früheren Eintrag, das Casting läuft via H.323

15:22 Der Stream wird übertönt von der automatischen Stimme vom Band, daß der Stream bald endet, wenn er nicht verlängert wird

15:25 “Ein Sprecher der Kommission” betont, dass die EC große Aufwände betrieben habe, dass Generika weder direkt noch indirekt von ACTA betroffen sind. Er sagt, dass es zwar hart debattiert werde, aber dass es jetzt auch nicht mehr versehentlich zum Problem werde. Hauptargument ist, dass Europa ein Hauptproduzent von Generika ist und die Kommission daher kein Interesse habe, sich hier durch ACTA zu behindern.

15:31 “Ein Sprecher der Kommission”  betont, wie sehr die EU-Mitgliedsstaaten von Tag 1 bei den Verhandlungen eingebunden waren. Man sehe nun den Bedarf in einzelnen Staaten für die Klärung einiger fragen und die EU-Kommission respektiert dies und will dann mit der Ratifizierung weiterfahren.

15:33 “Ein Sprecher der Kommission” fragt sich, ob die Kommission die nationalen Parlamente in der Zukunft noch bessere über ihre Arbeit informieren kann und beantwortet die Frage mit ja. Aber bei ACTA habe man alles richtig gemacht. Als Beleg für die gute Arbeit könne gelten, dass alleine 2010 (?) drei Plenaranhörungen im EU-Parlament zu ACTA stattgefunden hätten. Es folgt nun eine Blutgrätsche gegen den zurückgetretenen Berichterstatter, der offenbar zu wenig Zeit hatte, den Vertragstext zu lesen.

15:37 “Ein Sprecher der Kommission” bedauert, dass sehr viele Unwahrheiten zu ACTA zirkulierten und darum halte man auch dieses Briefing ab. Ebenso bedauert er das Fehlen insbesondere von China innerhalb des ACTA. Man müsse hier aber langfristig über 5 und 10 Jahre denken und man sei bereit, mit China und anderen aufstrebenden Staaten zu arbeiten, ihnen beizubringen, geistiges Eigentum zu achten und nicht zu verletzen.

15:39 “Eine Sprecherin der Kommission” beschreibt die bisherigen Player innerhalb von ACTA als Coalition of the Willing.

15:44 “Eine Sprecherin der Kommission” beendet die Off-the-record-Runde.

February 09 2012

Buch: Soziale Netzwerke für Nachrichtenjournalisten

In den vergangenen Wochen gab es einen kleinen Shitstorm um die Neuauflage von “Das Handbuch des Journalismus”. Grund: Wolf Schneider und Paul-Josef Raue haben ihr Standardwerk überarbeitet und nennen es jetzt “Handbuch des Journalismus und des Onlinejournalismus“; der Teil zu Onlinejournalismus scheint ein bißchen mißraten zu sein. Wobei sich Stefan Niggemeier mit der Kritik an dem Buch ausführlich auseinander gesetzt hat.

Ein guter Grund, an dieser Stelle mal auf das Buch “Soziale Netzwerke für Nachrichtenjournalisten” (Partnerlink) einzugehen. Daniel Bouhs, der ein paar Jahre jünger als die beiden Grandseigneurs ist und hauptberuflich für die Nachrichtenagentur dapd die Netzwelt erklärt, hat auf rund 100 Seiten zusammengefasst, wie sich die Nachrichtenwelt durch die neuen Medien verändert hat. Das Ergebnis kann vor allem netzferneren Journalisten empfohlen werden, weil es in leicht verständlicher Sprache wesentliche Begriffe klärt. Zum Einstieg wirkt ein Rundgang durch die Twitter-, YouTube- und Facebook-beeinflussten Nachrichten der letzten Monate, von Utøya über das Loveparadeunglück bis zum Wechsel von Nationaltorwart Manuel Neuer, als Plädoyer für die Beachtung der sozialen Netzwerke als Nachrichtenquelle.

Anschließend stellt Bouhs den Wandel in den Redaktionen von Tagesschau, BBC News, ZDF und Rhein-Zeitung dar. An dieser Stelle wäre auch ein weniger klassisches Medium als weiteres Beispiel interessant gewesen, Twitter hat ja beispielsweise durchaus auch das Bloggen verändert. Blogs kommen auch als Informationsquelle ein bißchen kurz (aber vielleicht ist diese Einschätzung auch dem Medium geschuldet, in das ich sie gerade eintippe).

Es folgen Erklärungen zu “Social Media” im Allgemeinen sowie einigen großen Netzwerken im Speziellen und einige handwerkliche Tipps zum Zitieren, Netzwerken und Überprüfen von Informationen. Den Abschluss bilden Glossar und Tool-Empfehlungen für Anwendungen wie TweetDeck, ifttt und bit.ly.

Interessant wird sein, die erste Ausgabe des Buchs (das übrigens “on demand” verlegt wird und bei dem laut Bouhs “eine Aktualisierung eine Frage von wenigen Tagen” ist) in ein paar Jahren in die Hand zu nehmen und mit dem dann existierenden Kräfteverhältnis zwischen den Netzwerken und der Arbeit von Journalisten abzugleichen.

February 08 2012

Uneinigkeit in Bundesregierung bei Einführung von Warnhinweisen?

Unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte heute in einer Youtube-Botschaft die ACTA-Debatte angesprochen und die öffentliche Diskussion begrüsst. Gleichzeitig hat sie die Verantwortung ans EU-Parlament abgeschoben, dass ja für oder gegen ACTA stimmen könnte. Interessant ist ihre Aussage zu Maßnahmen der Urheberrechtsdurchsetzung:

“In Deutschland sind gerade Internetsperren abgeschafft worden. Wir wollen, so ist es ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart, keine Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen, wir wollen keine Warnhinweise, wir sehen keinen Gesetzgebungsbedarf zur Änderung des Urheberrechts – Internetprovider sind keine Hilfssherrifs.”

Uns hat die Aussage gewundert, dass sie sich so deutlich gegen Warnhinweise ausspricht, während das Bundeswirtschaftsministerium diese aktuell vorantreibt. Unser Kommentar vom Digitale Gesellschaft e.V. dazu ist:

„Wir begrüßen, dass die Justizministerin klarstellt, dass sie weder Sperrungen noch Warnhinweismodelle möchte. Dies scheint einigen Akteuren der Koalition nicht bewusst zu sein. Wir sind erstaunt, dass die Justizministerin derartige Vorhaben rundheraus ablehnt, während der ebenfalls der FDP angehörende Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto gleichzeitig genau solche Modelle prüfen und diskutieren lässt, bei denen es darum geht, die Provider zu Hilfssherriffs zu machen. Wir fordern daher den Bundeswirtschaftsminister dazu auf, umgehend klarzustellen, ob es sich bei der am vergangenen Freitag vorgestellten Warnhinweisstudie um rein wissenschaftliches Erkenntnisinteresse oder das Erforschen eines ernsthaft in Erwägung gezogenen Umsetzungsmodells handelt.“

Da die Warnhinweis-Studie des Professor Schwartmann (FH Köln) explizit im März im sogenannten „Wirtschaftsdialog“ diskutiert werden soll, einem nichtöffentlichen Hinterzimmergremium in dem das Ministerium Provider und Rechtewirtschaft an einem Tisch versammelt, geht der Digitale Gesellschaft e.V. bis zur eindeutigen Formulierung des Gegenteils durch den für Wirtschaft zuständigen Bundesminister Rösler vom Worst Case-Szenario aus.

EU-Workshop zum Handel mit Überwachungstechnologien

Im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, Gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik (AFET) des europäischen Parlaments fand heute der Workshop “Internet Freedom and Security in EU Foreign Policy: The Role of Business” statt.

Der Workshop drehte sich insbesondere um die sogenannten “Dual Use Goods”, also Güter, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können. Unter diese Bezeichnung fällt auch Überwachungs- und Ortungssoftware, die von vielen Firmen in der EU hergestellt wird.

Bemerkenswert war ein Vortrag von Trevor Timm, einem Aktivisten der Electronic Frontier Foundation. Laut seinen Aussagen machen Unternehmen der westlichen Welt einen jährlichen Umsatz von über 5 Milliarden US-Dollar mit dem Handel von Überwachungstechnologien. Transparenz im Handel sei zwar nötig, mache allerdings ohne strikte Sanktionsandrohungen und Exportkontrollen wenig Sinn. Er forderte die EU und ihre Mitgliedsstaaten auf, Untersuchungen über die jeweiligen Industriezweige anzustellen. Es müsse allerdings auch darauf geachtet werden, die Richtlinien nicht zu streng zu gestalten, da ansonsten auch Standardsoftware wie Browser und E-Mail-Programme zu Beispiel wegen der implementierten Verschlüsselungstechnologien von einem Exportverbot getroffen werden könnten. Er würde eine freiwillige Initiative der Sicherheitssoftwarehersteller begrüßen, erwarte aber nicht, dass dies ob des gigantischen Handelsvolumens bald geschehe. Einen genauen Einstieg in die Forderungen der EFF bietet dieser Artikel.

Julie Evans von Vodafone forderte einen rechtlichen Rahmen für staatliche Eingriffe in Kommunikationsnetzwerke, auch wenn sie diese im Prinzip nicht ablehnt. Vodafone stand massiv in der Kritik, als es unter Druck der Mubarak-Regierung sein Mobilnetz in Ägypten abschaltete. Des weiteren sollten Telekommunikationsanbieter zu einer Einhaltung der Menschenrechte und Meinungsfreiheit angehalten werden. Auch begrüßte sie ausdrücklich einen umfassenden Dialog über die Schaffung rechtlicher Vorgaben für Hersteller und Anbieter sicherheitsrelevanter Soft- und Hardware.

Taylor Reynolds von der OECD betonte die Wichtigkeit der Offenheit des Internets. Soziale und wirtschaftliche Belange würden sich nicht widersprechen, da eine größere Offenheit im Internet erwiesenermaßen von wirtschaftlichem Vorteil sei.

Ein vollständiger Mitschnitt der Veranstaltung wird demnächst auf der Homepage des Auschusses zu finden sein.

Das gebrochene Datenschutz-Versprechen bei Path.com

Path.com ist ein Soziales Netzwerk, das nur mobil auf iOS und Android-Smartphones funktioniert. Die Idee ist relativ einfach: Man hat nur höchstens 150 Freunde, mit denen man Fotos, Videos, Musik und Statusmeldungen tauschen kann. Vor allem zu Facebook mit seinen komplexen und unverständlichen Datenschutzeinstellungen wollte man sich abgrenzen: Path sei einfach, komfortabel und datenschutzfreundlich. Die Einfachheit von Path war wohl ausschlaggebend, warum der Dienst bisher, nach eigenen Angaben, mehr als eine Million Nutzer sammeln konnte.

Dumm, dass jetzt jemand rausfand, dass bei einer Anmeldung bei Path.com erstmal das iPhone im Hintergrund das komplette Adressbuch nach Hause telefoniert. Was man als Friendfinder vielleicht von Facebook kennt (Abgleich des Adressbuches mit einer Onlinedatenbank) ist wohl bei iOS problemlos durch wenige Zeilen Code möglich. Aus Nutzersicht ist es inakzeptabel, dass Apple sowas überhaupt ohne Rückmeldung und Opt-In zulässt. Und natürlich ist es eine Frechheit, dass Path dies einfach so macht ohne nachzufragen und um Erlaubnis zu bitten. Path versucht jetzt zu retten, was zu retten ist und verweist darauf, dass das ausspionieren so nicht geplant war und man auch eher ein Feature anbieten wollte.

Was bleibt: Ein Dienst, der heimlich im Hintergrund meine Daten ausspioniert, lasse ich nicht mehr auf mein Smartphone. Abmelden geht über ein Webformular, wenn man auf path.com eingeloggt ist.

February 07 2012

Konferenz “Mobiles Internet: Ja, sicher!”

Zum fünften Mal hat das Verbraucherschutzministerium zusammen mit dem Branchenverband BITKOM anlässlich des “Safer Internet Days” zur gemeinsamen Konferenz geladen. Der Schwerpunkt sollte dabei “Mobiles Internet aus Verbrauchersicht” sein. Ministerin Ilse Aigner startete die Veranstaltung mit einem Vortrag, in dem sie die Aufgabe der Politik gegenüber dem Verbraucher mit dem Gewährleisten von sowohl Sicherheit wie auch Selbstbestimmung umriss und erneut die Neufassung der europäischen Datenschutzverordnung lobte. Als grundsätzliche Regeln des reformierten Datenschutzes nannte sie die Einwilligung in die Datenverarbeitung durch den Konsumenten, das right to be forgotten und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Durch die Harmonisierung des europäischen Rechts ergäben sich für Unternehmen Einsparungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Auch die Button-Lösung, die gestern bei einer Expertenanhörung im Bundestag Anklang gefunden hatte, wurde von ihr gelobt.

BITKOM-Präsident Dieter Kempf warnte vor Überregulierung und gab sowohl in seinem Vortrag wie auch später in einer Podiumsdiskussion zu verstehen, dass er sich wenig Schlimmeres vorstellen kann als dass nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch andere Unternehmen auf Wunsch des Kunden portierbare Daten herausrücken müssten. Mir ist ehrlich gesagt nicht so richtig klar, was der Anlass für diese Befürchtungen ist, ein entsprechendes Gesetzesvorhaben ist mir jedenfalls nicht bekannt. Außerdem klingt die Idee für den Verbraucher eigentlich ganz nett, auch wenn das für die von Kempf vertretenen Unternehmen natürlich Mehraufwand bedeutet.

Ein bißchen ins Kreuzfeuer geriet Wieland Holfelder, seines Zeichens Engineering Director & Site Lead von Google, der sich sehr bemühte, das Publikum davon zu überzeugen, dass seine Firma immernoch nicht “evil” sei.

Vermisst wurde bei der Veranstaltung übrigens Wiglaf Droste, der als satirischer Zwischenrufer vorgesehen war, aber nicht auftauchte.

February 05 2012

Zu Guttenbergs Homepage gehackt

Offenbar in Bezug auf die in der Netzgemeinde umstrittene Tortung Karl Theodor zu Guttenbergs am vergangenen Donnerstag wurde am Sonntagmorgen die Homepage des Ex-Wirtschafts- und Verteidigungsminister verunstaltet.

So erklärt sich der designierte Berater der EU-Kommisarin für die digitale Agenda Neelie Kroes zum neuen Bundeskuchenminister. Der im Quelltext der gehacketen Seite als Urheber genannte IT-Sicherheitexperte Stefan Esser streitet auf Twitter eine Beteiligung an dem Defacement ab.

Hier der auf der gehackten Homepage veröffentlichte Text:

Mit Freude geben wir bekannt, dass Karl-Theodor zu Guttenberg am heutigen Tag zum Bundeskuchenminister ernannt wurde.
In seiner Antrittsrede betonte er: “Ich werde dies mit all meinem Wissen und Gewissen ausüben und stehe den neuen Aufgaben positiv gegenüber welche mich begleiten werden. Als Bundeskuchenminister ist es meine Aufgabe, die Kuchengesetze der Bundesrepublik Deutschland zu wahren und dafür zu sorgen, dass wir auch weiterhin in Frieden essen können.”

January 30 2012

January 27 2012

January 26 2012

Yochai Benkler: Was sich verändert hat und was noch zu tun ist

Yochai Benkler hat sich zur aktuellen SOPA- und Megaupload-Debatte zu Wort gemeldet. In einem ausführlichen Artikel stellt er dar, was aus den Vorfällen für Lehren gezogen werden können, und macht darüber hinaus vier konkrete Vorschläge, wie das Verhältnis zwischen Rechteinhabern und Nutzern wieder gerade gerückt werden könnte.

Benkler sieht in den Protesten, die ihren Höhepunkt am 18. Januar erreichten, die Ankunft der vernetzten Zivilgesellschaft im Entscheidungszentrum, wo bisher die Lobbyisten von Content- und IT-Industrie um die Vorherrschaft rangen. Ersteren waren die bisherigen Mittel zur Bekämpfung von Webseiten zu ausgewogen und tatsächlich beweisen zu müssen, dass Rechte verletzt werden, zu umständlich:

[...] each successive version of the Act tried to avoid the inconvenience of actually having to prove that the site being targeted violated copyright law before inflicting mortal damage on that site


Er weist auf den klar dargestellten Zusammenhang aus Meinungsfreiheit und freiem Internet hin und stellt dar, wie sich die Rechtsvorstellung der Content-Industrie seit dem Betamax-Urteil durchgesetzt hat und erst das Grokster-Urteil und nun die Schließung von Megaupload ermöglichte. Auch ohne SOPA ist hier bereits Rechtsunsicherheit zu spüren:

By the time they have had their day in court, their business is destroyed; their user-base moved on to the next site.

Benkler widmet sich auch dem SOPA-Alternativgesetz OPEN, das zwar in wesentlichen Punkten besser als SOPA ist, allerdings immernoch aus einem veralteten Paradigma heraus geschrieben wurde:

[...] OPEN still buys in to the basic assumption that the interests of Hollywood justify drawing an ever-growing universe of complementary systems, like payment and advertising, into their enforcement dance against the piracy menace, without evidence that that menace is significant enough to justify the expansion. It cannot prevent the International Trade Commission from becoming just another captured agency doing the bidding of the people they perceive as their clients; and it retains the model of creating immunity for the critical services, in this case payment and advertising, for “voluntarily” cutting off services on suspicion of infringing activities, setting up the conditions for the creation of a private blacklist.

Statt des Herumdokterns an einem überkommenen System sollte das Rechtssystem neu verhandelt werden. Benklers vier Vorschläge, die kurz zusammengefasst auf folgendes hinauslaufen:

* Rückgängigmachen der Konsequenzen des Grokster-Urteils
* Die Kriminalisierung von Kopieren in nicht-kommerziellem Ausmaß zurücknehmen und den entsprechenden Behördenapparat der Strafverfolgung schrumpfen
* Fair-use-Regelung für das Umgehen von Copyright-Schutzmaßnahmen
* Stopp der Umgehung von Gesetzgebungsprozessen, indem über den Schutz von geistigem Eigentum auf diplomatischem Weg, in Handelsabkommen (Stichwort ACTA) und mit Druck auf Regierungen anderer Länder (mit)bestimmt wird

Ob es der Zivilgesellschaft gelingt, Gesetzesvorhaben und Handelsabkommen entgegen der Interessen der Bürger zu verhindern, werden die kommenden Monate zeigen. Der Hoffnung von Benkler, dass daraus auch ein Politikwandel hervorgeht, der über das Aufhalten von solchen Vorhaben hinaus auch gestalterische Kraft besitzt, kann man sich nur anschließen.

Neue Verkehrsdaten von Malte Spitz: Vorratsdatenspeicherung geht auch ohne Gesetz weiter

Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind Der Grünen-Politiker Malte Spitz hat erneut Daten erhalten, die sein Mobilfunkanbieter über seinen Anschluss speichert. Diese belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung im Bereich Mobilfunk auch ohne explizites Gesetz weiter geht, nur die Speicherdauer ist teilweise kürzer.

Bereits letztes Jahr hat er einen ersten Datensatz eingeklagt, dessen anschauliche Aufbereitung mit einem Grimme Online Award ausgezeichnet wurde.

Datentypen und Speicherdauer

Der aktuelle Datensatz belegt, dass Mobilfunkanbieter auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz diese Daten weiterhin speichern:

Eine zentrale Botschaft ist, zumindest bei T-Mobile Deutschland, dass, was die Kategorien angeht, heute der gleiche Datenumfang gespeichert wird, wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung, nämlich bis zu 29 Einzelinformationen. Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird eine Vielzahl an Daten umfassend vorgehalten.

Vor dem Gesetz 2008 haben die Anbieter “nur” Daten für die Rechnung und die Netz-Infrastruktur vorgehalten. Durch das Gesetz wurde der Datenkatalog, entgegen der Behauptung von Innenpolitikern, ausgeweitet und um weitere Datentypen erweitert. Auch heute noch speichern die Anbieter den vollen Datenkatalog:

Selbst Informationen, die vor 2008 nicht gespeichert wurden, sondern dessen Speicherung erst nach Inkrafttreten der deutschen Implementierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Verpflichtung auf Grund der Umsetzungsordnung begonnen hat, wird weiter vorgenommen, ohne das eine Abrechnungsrelevanz vorliegt. Damit wird eindeutig gegen das Ziel der Datensparsamkeit verstoßen.

Aus rein marktwirtschaftlicher Perspektive (also dem Hauptinteresse der Anbieter) macht das sogar Sinn. Die Anbieter mussten zur Umsetzung des Gesetzes viel Geld investieren, um den neuen Speicherverpflichtungen nachzukommen. Das mussten sie komplett aus eigener Tasche bezahlen, also durch die Einnahmen von Endkunden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nur vorläufig gekippt, Forderungen nach einer Wiedereinführung lassen nicht nach. Wahrscheinlich wollen die Anbieter also jetzt nicht nochmal Geld für eine Datenreduzierung ausgeben, nur um dann bei einem neuen Gesetz schon wieder die Implementierung bezahlen zu müssen. Daher haben manche Anbieter einfach den Zeitraum gekürzt, den die Daten gespeichert werden:

Lediglich die Speicherdauer hat sich von 180 Tagen auf 30 Tage reduziert. Damit ist die heutige Speicherpraxis unverhältnismäßig und widerspricht meiner Meinung nach gegen die Datensparsamkeit.

Das ist auch den Behörden bekannt, wie der Leitfaden zum Datenzugriff der Generalstaatsanwaltschaft München belegt. Demnach speichert T-Mobile Verkehrsdaten und Funkzellendaten für einen Monat. Während Vodafone und O2 die Daten für eine Woche vorhalten, sind es bei E-Plus sogar drei Monate. Einige Festznetz-Anbieter speichern alle Verkehrsdaten sogar weiterhin volle sechs Monate.

Keine harmlosen Daten

Die gespeicherten Daten werden weder alle für die Rechnung benötigt (bei Prepaid oder Flatrate schon gar nicht), noch sind diese Daten harmlos:

Es werden deutlich mehr Daten gespeichert als für die notwendigen Schritte erforderlich. Insbesondere so sensible Daten wie die Funkzellen, Geokoordinaten und der entsprechende Abstrahlwinkel. Diese Speicherung kann in Städten dazu führen, dass man auf wenige Meter (30 bis 50 Meter) genau getrackt werden kann.

Die Sensibilität der Bewegungsdaten wurde durch die ursprüngliche Visualisierung bereits eindrücklich verdeutlicht. Dieses Mal hat Malte auch die Telefonnummern der eingehenden und ausgehenden Anrufe und SMS erhalten, aus denen man Rückschlüsse auf die Kommunikationspartner und Kommunikationsstrukturen schließen kann:

Neben der Kenntlichmachung meines Lebens – wo und wann ich mich wie oft aufhalte, zu welchen Zeiten ich wie üblicherweise kommuniziere – lassen sich diesmal auch soziale Profile und Kommunikationsnetze erstellen. Dadurch, dass ansatzweise ableitbar ist, mit wem ich kommuniziert habe, lassen sich soziale Bindungen eindeutig aufzeigen und in Verbindung setzen – welche Rufnummern rufe ich zu ähnlichen Zeiten an, welche immer nur werktags usw.

Auch ohne die Namen und Adressen hinter den anderen Rufnummern zu kennen, offenbaren diese Daten sensible Details:

Liegen entsprechende Daten von mehreren Rufnummern vor, lassen sich soziale Verbindungen zueinander eindeutig nachzeichen. Dies ist auch im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Funkzellenabfrage in Berlin relevant.

Regelmäßigkeit der Kommunikation auf den Tag verteilt zu den zehn häufigsten Anschlüssen Zur Verdeutlichung haben die Jungs von OpenDataCity zwei Grafiken erstellt. Oben im Artikel sieht man die Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind. Sowie die Regelmäßigkeit der Kommunikation auf den Tag verteilt zu den zehn häufigsten Anschlüssen:

Mal sehen, vielleicht lassen sich ja noch weitere Informationen aus den Daten extrahieren und darstellen.

Politische Forderungen

Dass all diese Daten für lange Zeiträume weiterhin gespeichert werden, wird von Datenschützern wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heftig kritisiert. Das sieht auch der Richter Ulf Buermeyer so:

Rath: Warum sind bei den Providern diese Daten noch Tage und Wochen später vorhanden? Wir haben doch derzeit gar keine Vorratsdatenspeicherung …
Buermeyer: Das ist in der Tat bedenklich. Jedenfalls sollten die Datenschützer das dringend mit den Providern klären. Zulässig ist eine Speicherung derzeit nur zu bestimmten eigenen Zwecken der Diensteanbieter, etwa zur Sicherung der Netzqualität. Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden und die Tatsache, dass die Provider mit Abfragen ja auch Geld verdienen, dürfen dabei keine Rolle spielen.

Malte stellt in seinem Blog-Beitrag folgende Forderungen auf:

  • das Ende der Speicherung von Funkzellen und von Geokoordinaten
  • klare Vorgaben und Festlegung, welche Daten zu Abrechnungszwecken tatsächlich relevant sind und dass diesen Daten eine möglichst niedrige Höchspeicherdauer zugrunde liegen muss.
  • Es bedarf einer transparenten Überprüfung der Speicherung entsprechender Verkehrsdaten bei allen Mobilfunkanbietern durch die zuständige Aufsicht
  • ein Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa.

Der Datenschützer Patrick Breyer zeigt sich übrigens verwundert, warum noch niemand gegen die in seinen Augen “illegale” Speicherpraxis der Anbieter geklagt hat. Vielleicht sollte das einfach mal gemacht werden.

January 25 2012

Neue Rangliste der Pressefreiheit veröffentlicht

Reporter ohne Grenzen hat heute die neue Rangliste der Pressefreiheit veröffentlicht, mit der versucht wird, “den Grad der Freiheit wiederzugeben, die Journalisten und Medien in einzelnen Ländern genießen” und die Bemühungen der jeweiligen Staaten bewertet werden, unabhängige Berichterstattung sicherzustellen. In der zehnten Ausgabe der jährlich erstellten Liste nehmen Finnland und Norwegen die Spitzenposition ein, Deutschland verbessert sich um eine Position und landet auf Platz 16, zusammen mit Zypern und Jamaika. Das europäische Schlusslicht ist wenig überraschend Weißrussland, weltweit sind dies Eritrea, Turkmenistan und Nordkorea.

Der Fragebogen, mit dem die Rangliste erstellt wurde, trug der sich weiter wandelnden Medienlandschaft Rechnung und enthielt im Vergleich zur Vorjahresversion mehr und verbesserte Fragen zum Themenkomplex Internet und Neue Medien. Der Katalog lässt nochmals recht einfache Rückschlüsse zu auf Maßnahmen, von denen Politiker die Finger lassen sollten wenn sie Presse und Meinungsfreiheit nicht gefährden wollen – auch und gerade wenn es um scheinbar themenfremdes wie Netzneutraliät oder Urheberrechtsschutz geht:

  • How do you rate the government’s political will to develop Internet access and the quality of Internet infrastructure?
  • Have the authorities exercised direct or indirect control over Internet service providers or mobile phone operators with the aim of disconnecting the Internet or slowing it down?
  • [Were there cases] of access to websites being blocked by filtering or websites being closed down by the authorities?
  • [Were there cases] of independent websites and or social networks being the target of cyber-attacks or counter-information campaigns?
  • [Were there cases] of the authorities conducting online surveillance or obtaining online personal data?
  • Im Fokus stehen auf Grund der politischen Entwicklungen natürlich insbesondere auch die arabischen Staaten, zu denen es in der Pressemitteilung heißt:

    Ein Schwerpunkt der Gewalt waren die Straßenkämpfe in den arabischen Ländern. Immer stärker rückten dort auch Blogger und Bürgerjournalisten ins Visier der Behörden. Sie füllten Lücken, wo konventionelle Medien zensiert und ausländische Berichterstatter nicht zugelassen wurden.

    Zu Deutschland: In der “Nahaufnahme” wird das Bundesverfassungsgericht als “Hüter der Pressefreiheit” gelobt. Aber:

    Trotzdem versucht die Exekutive immer wieder, journalistisches Material zu beschlagnahmen (z. B. durch die Polizei bei den jüngsten Castor-Transporten) und die Herausgabe von journalistischen MobilfunkVerbindungsdaten bei der Strafverfolgung Dritter zu erzwingen. Im Dezember 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Durchsuchung eines privaten Radiosenders für verfassungswidrig, der 2003 das Telefonat mit einem Polizeisprecher mitgeschnitten und gesendet hatte.

    Außerdem wird auf den verbesserungswürdigen Informantenschutz hingewiesen, wie auch auf Mängel beim Zugang zu Behördeninformationen:

    Auch die Umsetzung des Rechts auf Zugang zu den Akten öffentlicher Stellen macht nur langsame Fortschritte. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2011 entschieden, Bundesministerien dürften die Herausgabe von Akten nicht mehr mit der pauschalen Begründung ablehnen, die Unterlagen beträfen die Regierungstätigkeit. Dennoch scheitern journalistische Anträge immer wieder an Ausnahmen in den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern (z.B. bei öffentlichen Unternehmen oder der Vergabe staatlicher Aufträge) sowie an der langen Verfahrensdauer von Gerichtsprozessen.

    Weiteres Infomaterial zu Methodik und einzelnen Kontinenten findet sich auf dieser Übersichtsseite.

    Spaß im Bundestag: Das Kürschnergate

    Mitarbeiter von Abgeordneten im Bundestag haben gerade viel Spaß, zumindest wenn sie Twitter als Ventil nutzen. Der Hinweis, dass ein neues Kürschner-Handbuch erschienen ist, wurde von der Öffentlichkeitsabteilung im Deutschen Bundestag an rund 4000 Empfänger verschickt. Das geschah zwar nicht im cc: wie ich ursprünglich geschrieben hatte, sondern über mehrere Verteiler, die wiederum im cc: standen. Wie man sich vorstellen kann, kann dies zu einigen Folgen führen: Bisher haben mehr als 100 Empfänger an alle rund 4000 Personen im cc: zurückgeschrieben, dass die bitte von dem Verteiler genommen werden wollen. Ein Ende ist nicht in Sicht, da dies passend zur Mittagspausenzeit angefangen hat. Erwartungsgemäß steigen spätestens Morgen noch die Wahlkreisbüros ein.

    Positiver Nebeneffekt: Endlich kommunizieren die über viele Standorte und Fraktionen verteilten politischen Mitarbeiter mal miteinander. Vielleicht entsteht daraus ja ein Soziales Netzwerk? Erste Mailinglisten sind vielleicht schon in Planung.

    Das Bild ist ein Zwischenstand, den @tokoo getwittert hat.

    Die Ausgangsmail:

    Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr geehrte Damen und Herren, eine neue Ausgabe des Kürschners Handbuch “Gesetzliche Grundlagen, Geschäftsordnungen. Deutscher Bundestag – Bundesrat – Bundesregierung” ist eingetroffen.

    Einzelexemplare können Sie jederzeit im Informationsbüro im Paul-Löbe-Haus (Zi. 5.042) erhalten, größere Mengen bestellen Sie bitte ausschließlich über den gewohnten Warenkorb im Intranet bzw. Internet.

    https://www.btg-bestellservice.de/index.php?sid=3e4da37f47da6feec17b2b887da9cca2&navi=1&subnavi=50&anr=10037720

    Deutscher Bundestag
    Referat IO 2
    Öffentlichkeitsarbeit
    Platz der Republik 1, 11011 Berlin

    Traurige Berühmheit erlangt gerade eine Mitarbeiterin der grünen Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl. Diese antwortete als erste auf die Rundmail mit diesem Inhalt:

    Liebe Britta,

    wenn Ihr Euch eindeckt, bringt Ihr mir eins mit?
    Danke und herzliche Grüße

    (Name geschwärzt)

    (Danke an Sebastian Koch für die Ausgangsmails)

    Update: Mittlerweile informiert die IT-Abteilung des Deutschen Bundestages:

    Aus gegebenem Anlass wird hiermit daran erinnert, dass EMail-Verteiler ausschließlich für dienstliche Zwecke zu verwenden sind. Aufgrund des derzeitigen Mißbrauchs des EMailsystems können Zustellverzögerungen von bis zu 30 Minuten auftreten.

    Mit freundlichen Grüßen
    XXX

    Referat IT 1

    Ich hab mir erstmal ein neues Kirschner-Handbuch kostenfrei bestellt. Ohne die Aktion hätte ich davon sicher nicht erfahren.

    Tags: Allgemein
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