Tumblelog by Soup.io
Newer posts are loading.
You are at the newest post.
Click here to check if anything new just came in.

February 19 2012

Großbritannien will Vorratsdatenspeicherung doppelplusgut

Im Vereinigten Königreich gibt es bisher, trotz Ruf als Vorreiter staatlicher Überwachung, keine offizielle Vorratsdatenspeicherung, stattdessen speichern viele Provider freiwillig. Wie die konservative britische Tageszeitung Daily Telegraph berichtet, soll die Vorratsdatenspeicherung nun verpflichtend werden und gleichzeitig drastisch ausgebaut werden.

Die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung schreibt vor, dass die Verbindungsdaten von jedem Telefonanruf, jeder SMS und jeder E-Mail gespeichert werden sollen. Angesurfte Webseiten zählen nicht darunter.

Die neue britische Initiative will den kompletten Katalog wieder speichern. Für ein ganzes Jahr. Darüber hinaus sollen, zumindest laut dem Bericht, auch besuchte Webseiten gespeichert werden. Und weiter:

Zum ersten Mal bekommen die Sicherheitsdienste umfangreichen Zugang zu Informationen, wer mit wem auf sozialen Netzwerken wie Facebook kommuniziert hat.
Auch direkte Nachrichten zwischen Teilnehmern auf Webseiten wie Twitter würden gespeichert werden, ebenso die Kommunikation zwischen den Spielern in Online-Spielen.

Zu Stande kommt die Initiative auf Druck der Geheimdienste:

Entworfen wurde der Plan auf Anraten von Inlandsgeheimdienst MI5, Auslandsgeheimdienst MI6 und der “Abhörbehörde” GCHQ.

Von Voraussetzungen für einen Zugriff steht da nichts, stattdessen soll es einen Echtzeit-Zugriff geben:

Nach der Regelung bekämen die Sicherheitsdienste “Echtzeit”-Zugang zu Telefon- und Internet-Daten bekommen, von Leuten die sie überwachen wollen. Durch die in den Datenbanken gespeicherten Informationen, können die Dienste auch die Bewegungsprofile der Personen rekonstruieren.
Das System würde das “wer, wann und wo” jeder Nachricht speichern, was eine extrem enge Überwachung erlaubt.

Besonders perfide ist dieser Vorstoß, weil die konservativ-liberale Regierung in ihrem Koalitionsvertrag eine radikale Kehrtwende bei der inneren Sicherheit angekündigt hat. Der damalige Schatten-Innenminister und derzeitige Generalstaatsanwalt versprach, den Aufstieg des Überwachungsstaats umzukehren. So sollten unter anderem Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren abgeschafft werden.

Damit wollte man sich von der Labour-Regierung absetzen, die bereits 2009 die Vorratsdatenspeicherung mit einem “Abhör-Modernisierungs-Programm” einführen wollte. Die Regierung von Gordon Brown musste aber damals eine Rückzieher machen, weil die öffentliche Meinung dagegen war.

Bleibt zu hoffen, dass das auch diesmal gelingt.

February 17 2012

Geleakt: Datenschutzbericht zum Staatstrojaner

Bei Indymedia ist ein 66 Seiten langer Bericht vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar “über Maßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei den Sicherheitsbehörden des Bundes” gelandet (PDF). Kurz: Ein Bericht über den Staatstrojaner.

Aus der Zusammenfassung:

Aus den vorhandenen Unterlagen ergab sich jedoch, dass die bei Maßnahmen der Quellen-TKÜ eingesetzte Software nicht den Anforderungen der gemäß §9 Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes Rechnung getragen haben. Dies gilt insbesondere für die unzureichende Verschlüsselung der anlässlich der Quellen-TKÜ ausgeleiteten Daten und die mangelnde Authentifizierung der an den Prozessen beteiligten Personen und Systeme.
[...]
Unabhängig von der Überprüfung der Einzelmaßnahmen bewerte ich die Frage, ob und inwieweit eine tragfähige Rechtsgrundklage für die Quellen-TKÜ vorliegt, wie folgt: In seinem Urteil zur Online-Durchsuchung fordert das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die Risiken, die mit einer Quellen-TKÜ verbunden sind, neben technischen Vorkehrungen auch “rechtliche Vorgaben”, die den mit der Infiltration des Systems verbundenen Eingriff auf die Überwachung der Telekommunikation beschränken. Vor diesem Hintergrund stellen §100a Strafprozessordnung bzw. §23 a Zollfahndungsdienstgesetz keine hinreichende Rechtsgrundlage für die Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ dar, da diese keine entsprechenden Regelungen enthalten.

Die bei Maßnahmen der Quellen-TKÜ durch BKA und Behörden des Zollfahndungsdienstes eingesetze Software ermöglicht es nicht, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffenden Inhalte ausgeleiteter Gespräche gezielt zu löschen. Damit wurde der vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelter Schutz zum Kernbereich privater Lebensgestaltung bei heimlicher Telekommunikationsüberwachung, nämlich eine unverzügliche Löschung und Nichtverwertung kernbereichsrelevante Gesprächsinhalte, missachtet,.

Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich!

Für das neue Debattenportal Diskurs@Deutschlandfunk haben Kirsten Fiedler und Joe McNamee einen Meinungsbeitrag zum Thema “Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich!” geschrieben, den wir hier mit freundlicher Genehmigung spiegeln.

Das Desinteresse der Wählerinnen und Wähler an Europawahlen hat eine lange Tradition. Regelmäßig liegt die Quote der Wahlbeteiligung auf historischen Tiefstständen. Allein von der Europawahl 1979 bis zur letzten Europawahl 2009 sind die Quoten von über 63 Prozent auf 43 Prozent abgestürzt. Aber auch an anderer Stelle scheint die konkrete Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger nicht gewünscht. Eine Beteiligungsmöglichkeit wie ePetition, die der deutsche Bundestag seit einigen Jahren anbietet und die von Beginn an intensiv genutzt wurde, hat das EU-Parlament noch nicht im Angebot. Eines von vielen Hindernissen auf dem Weg hin zu einer europäischen Zivilgesellschaft, in der die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft in öffentlichen Diskursen erörtert werden, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Da das Netz einer der Orte sein wird, an denen diese Debatten stattfinden sollten, ist die Stimme einer Nichtregierungsorganisation umso wichtiger. Gerade mit Blick auf die Tatsache, dass Brüssel die Heimat für ca. 15.000 Industrielobbyisten ist. Das jedenfalls meinen Kirsten Fiedler und Joe McNamee von der europäischen NGO European Digital Rights, die in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen feiert.

Partizipation an politischen Prozessen und die Rolle von NGOs in digitalen Lebensräumen – insbesondere in der Europäischen Union von Kirsten Fiedler und Joe McNamee, edri.org

Die wachsende Bedeutung digitaler Medien wird langsam aber sicher auch von der Politik verstanden. Unser alltäglicher Umgang mit dem Netz – wie z.B. Behördengänge, die Onlinenutzung von Musik, Filmen, Fernseh- oder Radiosendungen – und die immer zentraler werdende Rolle des Internet bei (welt-)politischen Ereignissen zeigen deutlich, wie wichtig es ist, das offene, freie und neutrale Internet zu schützen.
Auf europäischer Ebene gehen Gesetzgebungsvorschläge jedoch oft in die entgegengesetzte Richtung. Solange noch die Angst vor dem Netz als terra incognita, als großem, aber weitgehend unbekanntem Lebensraum überwiegt, werden digitale Bürgerrechte bei politischen Entscheidungsprozessen schnell in Mitleidenschaft gezogen – gerade auf der oft intransparenten EU-Ebene.
Die Politik, also die Akteure und Institutionen, suchen leider noch zu oft nach Lösungen für isolierte, statische Probleme, während durch Netz und Digitalisierung bereits ein hohes Tempo herrscht und der Grad der Vernetzung zwischen den gesellschaftlichen Sphären und Kontexten rasant gestiegen ist. Dieser Umstand zeigte sich in den letzten Monaten am Beispiel der unterschiedlichen europäischen Versuche, das völlig unzulängliche Mittel der Netzsperren im notwendigen Kampf gegen Kinderpornografie einzuführen. Schon oft mussten Gesetzgeber frustriert feststellen, dass sie gegen den sogenannten „Streisand-Effekt” wenig anrichten können: Sobald Seiten gesperrt oder Domains beschlagnahmt werden, tauchen im Handumdrehen zahlreiche Kopien an anderer Stelle im Netz auf.

EU-Politik und das Internet

Internetsperren und sogenannte Blackouts, die auch von autoritären Regimen im arabischen Raum in Zeiten der Massenproteste verhängt werden, können erhebliche Konsequenzen haben, wie wir jüngst im Nahen und Mittleren Osten sehen konnten. Ende 2010, also kurz vor dem „Arabischen Frühling“, rief der tunesische Blogger und Internetaktivist Alla Abd El Fattah die westlichen Regierungen dazu auf, sich endlich näher mit den „beunruhigenden Entwicklungen in den eigenen Hinterhöfen“ zu beschäftigen.

Im selben Jahr legte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström den Vorschlag für obligatorische Internetsperren gegen Kinderpornographie vor; auf diese Weise handelte sie sich (angelehnt an die deutsche Debatte der letzten Jahre, während der die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, aufgrund ihres Vorschlags Internetsperren zu verhängen, mit dem Spitznamen Zensursula versehen worden war) den Spitznamen Censilia ein. Beide Vorgänge sorgten europaweit für große Proteste und die berechtigte Sorge, dass über diesen Umweg – wissentlich oder unwissentlich – eine Zensurinfrastruktur etabliert werden sollte. Zensursula und Censilia haben mit den ausgelösten Protesten also mehr zum Kampf gegen Internetzensur beigetragen, als sie sich vielleicht heute noch erträumen können. Denn durch die Vorschläge und Debatten um obligatorische Filtersysteme kam auch das komplette Unverständnis der Materie vieler Entscheidungsträger zutage.

Die Existenz einer vernehmbaren Stimme der Zivilgesellschaft in Brüssel war hier ausschlaggebend. Gerade netzpolitische Themen, bei denen der Politik in vielen Fällen die nötige Expertise fehlt und sie dementsprechend für die Einflüsterungen von Lobbyorganisationen der Wirtschaft anfällig wird, braucht es Vertreter der digitalen Zivilgesellschaft, die alternative Positionen formulieren und zu Gehör bringen können. Denn NGOs, wie EDRI, haben die Möglichkeit direkt vor Ort zu erklären, warum Internetsperren technisch wirkungslos und politisch gefährlich sind und zudem schnell zu Etablierung einer Zensurinfrastruktur führen können. Aufgrund einfacher Ahnungslosigkeit setzt sich leider noch heute so mancher Politiker für Sperren ein und fordert im nächsten Atemzug ein offenes, neutrales und kompetitives Internet, sprich Netzneutralität.

Das Thema ‚Internetsperren‘ zeigt aber auch, wie sehr nationale Bewegungen eine Auswirkung auf europäische Gesetzgebungsvorhaben haben können. Die Erfahrungen, Studien und Analysen deutscher Aktivisten waren hierbei mehr als wertvoll. Am Ende sah man in Deutschland und der EU ein, dass durchdachtere und effektivere Lösungen gefunden werden müssen, anstatt Populismus walten zu lassen. Ende 2011 wurden die Pläne für obligatorische Internetsperren dann endgültig gekippt.

Ein weiteres Beispiel sind die jüngsten Vorstöße der EU-Kommission im Bereich des Urheberrechts. Die Kommission treibt momentan repressive Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen voran. Einerseits durch das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA und andererseits durch die Novellierung der Richtlinie zur “Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte” (IPRED). In einem Bericht zur bevorstehenden Überarbeitung der IPRED-Richtlinie erklärte die Kommission, Urheberrechtsverletzungen im Internet seien mittlerweile „gang und gäbe“. Anstatt jedoch die logische Schlussfolgerung zu ziehen, und das verstaubte und veraltete Urheberrecht von Grund auf zu reformieren, werden in Brüssel strafrechtliche Sanktionen vorgeschlagen. Schlimmer noch: Wo Gesetze und Gerichte versagen, sollen nun mit ACTA und IPRED verstärkt „freiwillige“ Lösungsansätze und private Unternehmen für die Durchsetzung von Urheberrechten sorgen. Seit 15 Jahren wird unermüdlich versucht, die fehlende Harmonisierung in Europa blind mit der Einführung repressiver Maßnahmen zu beheben.

Das Internet und EU-Politik

Die Politik findet leider zurzeit nahezu ausschließlich Antworten, die sich weder den Bedürfnissen der Gegenwart anpassen, noch der Zukunft zugewandt sind. Da ein Großteil nationaler Gesetze mittlerweile nur noch EU-Vorschriften umsetzen, ist eine Vertretung der Zivilgesellschaft in Brüssel unabdingbar. Hierbei stellen sich jedoch den 740 Millionen Bürgern mehrere Hindernisse in den Weg.

Von den europäischen Institutionen werden keine E-Petitionen angeboten, wie es beispielsweise der Bundestag bereits tut. Es gibt zwar ab dem 1. April 2012 die Europäische Bürgerinitiative (ECI), die EU-Bürgern die Möglichkeit gibt, EU-Politik mit Unterschriftensammlungen zu beeinflussen. Allerdings sind die Hürden hierfür hoch: Eine Million Unterschriften müssen mindestens aus sieben Mitgliedstaaten kommen, damit die Initiative von der EU-Kommission geprüft wird.

Daher müssen NGOs diese Lücke schließen. Im letzten Jahr organisierte beispielsweise ein breites Bündnis europäischer Organisationen ein „Freiheit statt Angst“-Wochenende in Brüssel, an dem sich Aktivisten mit Entscheidungsträgern aus Parlament und Kommission zu diversen netzpolitischen Fragen austauschen konnten. Außerdem rufen Bürgerrechtsorganisationen regelmäßig online Mitmach-Kampagnen zu aktuellen Themen ins Leben. Hierdurch bekommen Bürger in ganz Europa alle nötigen Infos darüber, welche EU-Abgeordneten für was zuständig sind und wie sie am besten kontaktiert werden können.

Genau hier stellen NGOs ein wichtiges Gegengewicht zu den professionellen Lobbyverbänden der Unterhaltungs- und Überwachungsindustrie her – zwar nicht mit denselben finanziellen Mitteln, aber mit der Macht des Internet. Das Corporate Europe Observatory hat ausgerechnet, dass die europäische Hauptstadt Sitz von über 15.000 Industrie-Lobbyisten ist, von denen sich viele auch mit digitalen Aspekten der Politikgestaltung beschäftigen. Es gibt schon seit einiger Zeit das Transparenzregister; viele der in Brüssel ansässigen Lobbyisten sind jedoch dort nicht verzeichnet. So ist z.B. zu Guttenbergs neuer Arbeitgeber, das Center for Strategic and International Studies (CSIS) nicht im Register zu finden, obwohl zu Guttenberg nun Berater in Sachen Internetfreiheit ist.

Die wenigen Brüsseler NGOs sind daher der Vernetzungsknoten für die europäische digitale Bürgerrechtsbewegung, die sich dafür einsetzt, dass bei der europäischen Politikgestaltung die Interessen der Bürger und der digitalen Gesellschaft nicht nur berücksichtigt, sondern konsequent zur Bedingung werden. Das Hauptziel ist daher, ständig auf die vernetzten Problematiken hinzuweisen, sie im Blick zu behalten und aufzuklären, um als Stimme der Zivilgesellschaft die digitalen Grundrechte in Brüssel zu verteidigen.
Nicht zuletzt auch, um der oft noch stark in nationalstaatlichen Dimensionen denkenden Publizistik, die Relevanz und vielfach auch die Virulenz von Brüsseler Entscheidungen zu vergegenwärtigen. Denn Themen wie zum Beispiel Vorrats- und Fluggastdatenspeichung sind nicht nur weitere Aspekte, die Grundrechte im digitalen Zeitalter massiv einengen, sondern auch für eine freie Publizistik auf Dauer zu einem grundsätzlichen Problem werden könnte.

Praktikum bei Wikimedia Deutschland

Wikimedia Deutschland sucht eine Praktikantin/einen Praktikanten (bezahlt, 40 Stunden/Woche, für mindestens drei Monate) zur Unterstützung des Aufgabenbereiches Projektmanagement. Konkret geht es um die Unterstützung bei folgende Aufgaben:

* Organisation der Wikimedia Conference
* Begleitung des Zedler-Preises für Freies Wissen
* Organisation der Wikipedia Academy
* Unterstützung verschiedener Community-Projekte 
* Organisation des Wikimedia Hackathon
* Betreuung der Projektpartner und Neukonzeption des Ideenwettbewerbes WissensWert

Deine Aufgaben sind u.a.:
* konzeptionelle und organisatorische Unterstützung bei Veranstaltungen 
* Betreuung von und Kommunikation mit Teilnehmern der Veranstaltungen und Aktionen
* Schreiben von Texten für Blog, Website und weitere Vereinskanäle
* Buchungen von Anreise und Unterkunft für Veranstaltungsteilnehmer
* Übernahme verschiedener kaufmännischer und organisatorischer Aufgaben

Du solltest:
* sehr internetaffin sein, 
* vorzugsweise auch schon mal mit Wikis und WordPress gearbeitet haben,
* Erfahrungen in der Veranstaltungsorganisation mitbringen, 
* gut auf Deutsch und Englisch kommunizieren können (in Wort und Schrift), 

Die offizielle Stellenausschreibung findest du hier, das Praktikum wird fair vergütet, Arbeitsort ist Berlin, Arbeitsbeginn 1. März 2012. 

Und weil es dazu schon einige Rückfragen gab: Es geht bei dem Job nicht um Handlangertätigkeiten; Praktikant_innen bekommen einen guten Einblick in die Arbeit eines gemeinnützigen Vereins und die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen. Ihr könnt bei uns viel lernen und arbeitet außerdem noch mit den weltbesten Kolleg_innen zusammen. Und es gibt Club Mate!

Interessenten wenden sich bitte schnellstmöglich an jobs@wikimedia.de.

ZDF und ARD für ACTA und Privatisierung der Rechtsdurchsetzung

Am vergangenen Samstag sind rund 100.000 meist junge Menschen in über 60 Städten in Deutschland gegen ACTA und für ein zeitgemäßes Urheberrecht auf die Straße gegangenen. Das hindert die Intendanten von ARD und ZDF nicht daran, sich jetzt mal eben zusammen mit der Deutschen Content Allianz und den darin organisierten Verbündeten wie dem VPRT, dem Börsenverein, der GEMA und der Musikindustrie für ACTA zu Wort zu melden und eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsdelikten zu fordern.

In der gemeinsamen Pressemitteilung wird die Bundesregierung aufgefordert, “ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen und mit größerem Nachdruck als bisher eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechtes sowie dessen Schutz im digitalen Zeitalter in Angriff zu nehmen”. Urheberrechtsreform klingt erstmal gut, aber deren Vorstellung davon geht in eine diametral andere Richtung als das, was wir uns unter einem zeitgemäßen Urheberrecht vorstellen.

Vor allem irritiert der Satz “Nachdem sich jeder davon überzeugen konnte, dass alle bei ACTA zur Eindämmung von Rechtsverletzungen vorgesehenen Maßnahmen bereits dem deutschen Schutzniveau entsprechen, sollte das Abkommen nun auch unterzeichnet werden.” Ich habe nicht das Gefühl, dass sich jeder davon überzeugen konnte, das ist eher die Kommunikationslinie der Rechteverwerter, dass ACTA selbstverständlich an der geltenden Rechtslage nichts ändern würde. Die Auflösung gibt es im nächsten Satz. Die Unterzeichner “erinnern in diesem Zusammenhang auch an die vom Bundeswirtschaftsministerium jüngst erneut zur Diskussion gestellten Warnhinweise bei Verletzungen des Urheberrechtes, die wenige Tage später von der Ministerin öffentlich kassiert worden seien.”

Wir hatten in unserem Schattenbericht zur Vorstellung der Warnmodell-Studie des Wirtschaftsministerium ausführlich auf die Risiken und Nebenwirkungen einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung durch ein 2-Strikes-Modell hingewiesen. Genau dieser Geist soll mit der Richtungsentscheidung bei ACTA gefördert werden.

Wir sind enttäuscht, dass sich die Repräsentanten des von uns mitfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen Systems mit dieser Pressemitteilung gegen die Proteste stellen und sich damit von den Verbänden der Rechteindustrie instrumentalisieren lassen. Genau diese Verbände hatten sich bereits in einem Brief an EU-Abgeordnete weit aus dem Fenster gelehnt, indem sie den friedlichen Massenprotesten im Netz und auf der Straße einen “koordinierte Angriffe auf demokratische Institutionen wie das Europäische Parlament und nationale Regierungen zum Thema ACTA” vorwarfen.

Wie soll damit der eingeforderte Dialog möglich sein?

In unserem Beipackzettel zur Warnmodell-Idee des Bundeswirtschaftsministeriums haben wir die Risiken und Nebenwirkungen beschrieben. Vielleicht kann das mal jemand Monika Piel und Markus Schächter ausdrucken? (Hier ist die Druckversion als PDF)

Neues EFF-Projekt über Verfolgung von Bloggern

Die US-Bürgerrechtsbewegungen Electronic Frontiers Foundation (EFF) und Global Voices hat eine neue Kampagne gestartet, um über die politische Verfolgung von Bloggern in aller Welt aufzuklären.

Eine Datenbank mit den Verhaftungstumständen von über 250 Bloggern wird  über eine Übersichtskarte und eine Zeitleiste visualisiert. Jeder einzelne Eintrag ist mit der entsprechenden Seite des Projekts “Threatened Voices” verlinkt, auf dem umfassende Informationen, weitere Quellen und Diskussionmöglichkeiten angeboten werden.

 

EFF supports the principles of free expression laid out in Article 19 of the Universal Declaration of Human Rights and believes that those principles must extend online.

Aufruf: Du gegen ACTA!

Du willst Dich gegen ACTA engagieren? Dann leg mal los:

 

 

 

Berliner Open-Data-Strategie veröffentlicht

Gestern, am 16. Februar, veröffentlichte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung eine Open Data Strategie (pdf) für das Land Berlin. Die Studie mit stolzen 175 Seiten (inkl. Anhängen) wurde vom Frauenhofer Institut Fokus erstellt. Es gibt auch eine Kurzfassung (29 S. – pdf).

Die Studie bedeutet einen wichtigen Schritt und kann als Blaupause für andere Städte und Bundesländer sowie den Bund dienen. Ausführlich wird sich in dem Werk dem Open Data und Open Government-Prinzip, rechtlichen Fragen und technologischen Aspekten gewidmet.

Den letztendlich wichtigsten Teil der Studie macht der Bereich Handlungsempfehlungen ab Seite 121 aus. Dort werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen benannt. Grundsätzlich soll das Pilotprojekt des Datenportals daten.berlin.de fortgeführt und ausgebaut werden, das im Herbst 2011 noch unter dem damaligen Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) gestartet war.

Laut der Studie sollte ein Open-Data-Beauftragter benannt und entsprechend ein ressortübergreifendes Gremium gegründet werden. Zusätzlich sollten Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt und angeboten werden, weil es hinsichtlich Daten der öffentlichen Hand bislang zu viele Restriktionen und Insellösungen gebe. „Open Data erfordern jedoch einen Paradigmenwechsel an verschiedenen Stellen: Alles ist öffentlich, was nicht ausdrücklich als geheim gekennzeichnet ist.“ (S. 125)

Mittelfristig sollen auch Anträge, Beschlüsse und Protokolle der Landespolitik sowie Datensätze landeseigener Betriebe veröffentlicht werden.

Prinzipiell wird als Lizenz für die Datensätzen der öffentlichen Hand die Creative Commons Lizenz mit Namensnennung vorgeschlagen (CC:by). Die Daten wären damit auch kommerziell weiter nutzbar. „Für Datensätze, bei denen die kommerzielle Nutzung eingeschränkt werden sollte, sind ein Lizenzvorschlag und ein Nachnutzungsangebot zu entwickeln, die beispielsweise anteilige Kostendeckung im Fall der kommerziellen Nutzung zulassen“ heißt es weiter (S. 128).

Schließlich wird auf eine lange Sicht von drei bis fünf Jahren empfohlen, nur noch „maschinenlesbare Daten anzubieten, die zudem nationalen, europäischen oder internationalen Standards genügen.“ Zudem sollen „semantisch höherwertige Formate“ unterstützt werden (S. 129).

Grundsätzlich müsse es jedoch ein politisches Bekenntnis zur Open Data geben, heißt es in der Studie. Richtlinien seien zu erarbeiten und eine Finanzierung sicherzustellen (S. 122).

Es bleibt also abzuwarten, ob der Ankündigung einer „Revolution der Verwaltung« von Wirtschaftsstaatssekretär Nicolas Zimmer (CDU) vom Donnerstag auch Taten folgen. Immerhin dürfte die Umsetzung der 39 Handelsempfehlungen einige Millionen Euro kosten.

Was eine ausbleibende Finanzierung bedeutet, ist am Beispiel der Stadt München zu sehen: Das Open Data Projekt „Mogdy“ liegt wegen fehlender Gelder laut der Süddeutschen Zeitung seit Sommer 2011 auf Eis.

Dass es in Berlin in Sachen Open Data aber offensichtlich weiter geht, dürfen sich einige als Erfolg auf die Fahne zu schreiben: Neben einzelner engagierter Mitarbeiter verschiedener Verwaltungen sind das Open Data Network, das Government 2.0-Netzwerk und die Open Knowledge Foundation zu nennen.

Im Juni 2012 soll es einen zweiten „Berlin Open Data Day“ geben.

February 16 2012

Polizeibehörden nutzen immer mehr “computergestützte Ermittlungsmethoden”, Details sind aber geheim

Wie Evgeny Morozov in seinem Buch The Net Delusion ausgeführt hat, eignet sich die schöne neue Digitalwelt auch hervorragend zur Überwachung und Repression.

Auch die deutschen Polizeibehörden und Geheimdienste nutzen immer mehr “computergestützte Kriminaltechnik”. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion der Linkspartei hervor.

Damit gibt es erstmals einen systematischen Einblick, wie die Behörden des Bundes mit den neuen Überwachungsmöglichkeiten umgehen. Darunter fallen Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Generalbundesanwalt und Bundesnetzagentur.

Zur Erinnerung: Abgeordnete haben das Recht, über kleine Anfragen Auskunft von der Regierung zu erhalten. Sie sind ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch das Parlament. Daher ist es bemerkenswert, dass die Antworten auf ganze 31 der Fragen geheim gehalten werden:

Die Informationen, die in den Antworten zu den Fragen [lange Liste, Red.] enthalten sind, sind geheimhaltungsbedürftig und wurden von den Verfassern daher mit dem Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft, da durch das Bekanntwerden dieser Information das Staatswohl gefährdet werden könnte oder den Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines der Länder schwerer Schaden zugefügt werden kann.

Die Antwort enthält demnach nur die Informationen, die uns die Regierung auch zugesteht. Dennoch findet sich auch darin so manch Interessantes:

Telekommunikationsüberwachung

Die ersten Fragen behandeln das Mitwirken bundesdeutscher Behörden an internationalen Arbeitsgruppen und Gremien zur Standardisierung von Überwachungs-Schnittstellen. Erstmals wird bekannt, dass allein das Bundeskriminalamt im letzten Jahr fast 400.000 Euro für Abhörmaßnahmen ausgegeben hat.

Ob Anbieter wie Facebook, Skype, Google, Twitter oder StudiVZ die Herausgabe von Daten schon einmal verweigert haben, können Zollverwaltung, BKA und Bundespolizei nicht sagen. Verfassungsschutz, BND, MAD und Generalbundesanwalt hingegen sind noch keine Daten verweigert worden.

Funkzellenauswertung

Die Funkzellenauswertung erfreut sich auch bei den Bundesbehörden an Beliebtheit. Seit 2006 hat das BKA über 50 solcher Massen-Handy-Überwachungen vorgenommen. Die Terror-Ermittler beim Generalbundesanwalt haben allein letztes Jahr neun solcher Abfragen gemacht, unter anderem bei den Brandanschlägen auf Bahnanlagen im Oktober 2011. Der dort betroffene Bereich um den Berliner Hauptbahnhof dürfte auch dazu führen, dass einige Handys von Politikern im Regierungsviertel in dieser Maßnahme erfasst worden sind.

Ob auch der Verfassungsschutz Funkzellenauswertungen vorgenommen hat, ist, wie so vieles in der Antwort, geheim.

W-LAN-Catcher

Interessant ist, dass die Behörden auch W-LANs überwachen. Thomas Stadler beschreibt W-LAN-Catcher so:

Gerät zur Erfassung kabelloser Datenströme. Dient der Ermittlung der exakten geographischen Ausbreitung des versorgten Bereichs eines W-LANs und der Identifizierung aller eingeloggten Endgeräte sowie der Überwachung/Aufzeichnung des Datenverkehrs.

In den letzten fünf Jahren hat das BKA dieses Mittel bereits 16 Mal eingesetzt. Wie die W-LAN-Catcher funktionieren, ist ebenfalls geheim.

Auch die Antworten zur stillen SMS, IMSI-Catchern und GPS-Empfängern in Handys und Navis geben nicht viel her. Immer wieder wird auf die Geheimhaltung verwiesen.

Der Überwachungs-Industrielle Komplex

Im zweiten Teil des Dokuments werden Hersteller und Software-Produkte von Datenbanken und “Vorgangs- und Fallbearbeitungssystemen” behandelt. Einen Einblick in diesem Markt bilden Dokumente bei Wall Street Journal, WikiLeaks und Bugged Planet.

Besonders wird auf die Firma rola Security Solutions eingegangen, die bundesweit mehrere Behörden beliefert. Auch die Software zur Auswertung von Funkzellenabfragen, Koyote und InfoZoom wird von rola vertrieben.

In einer Anlage werden 70 Datenbanken aufgeführt, die allein die Abteilung für schwere und organisierte Kriminalität beim BKA mit der Software von rola betreibt.

Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen

Die letzte Frage zielt auf Überwachungs-Autos mit dem schönen deutschen Kürzel BeDoKw. Details dazu hat Matthias Monroy auf Telepolis:

Das Spähfahrzeug ist mit einem bis zu 4 Meter hoch ausfahrbaren Kameramast ausgestattet, auf dem eine bewegliche Einheit aus Videokamera mit Zoomfunktion, aber auch ein Richtmikrofon fixiert ist. Die Mercedes-Fahrzeuge werden vom italienischen Finmecchanica-Ableger Elettronica gefertigt und sollen aktuelle Lageinformationen visuell und akustisch aufzeichnen sowie computergestützt weiterbearbeiten. Die aufbereiteten Video- und Audio-Daten werden an die Lagezentren übermittelt. Zwei “Operateure” sind an ihrem Arbeitsplatz entweder für Kamerabedienung, Mastbedienung und Aufzeichnung oder Video- und Bildbearbeitung zuständig.

Die Polizeibehörden der Länder haben kürzlich 52 solcher Autos erhalten. Informationen über Produkte, Ausstattung, Verfahren und Fähigkeiten sind jedoch, richtig: geheim.

Fazit

Die anfragenden Bundestags-Abgeordneten Andrej Hunko und Jan Korte kommentieren die Antworten der Bundesregierung mit den Worten:

Die Vision des früheren Innenministers Schäuble ist umgesetzt: Der von Innenministern der Europäischen Union verheißungsvoll erwartete digitale Tsunami ist Realität geworden.

Vor der Forderung nach einer besseren Ausstattung der Behörden sollten wir daher zunächst eine Auskunft über alle zur Verfügung stehenden Mittel sowie eine solide Inventur und Überprüfung verlangen.

Wem gehört das Netz? ACTA und der Kampf um das Urheberrecht

Gestern sendete der Deutschlandfunk die 43 Minuten lange Diskussion “Wem gehört das Netz? ACTA und der Kampf um das Urheberrecht”. Mit dabei waren:

Diskussionsleitung: Jeanette Seiffert
- Jeanette Hofmann, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung WZB,
- Matthias Leonardy, Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. GVU, Berlin
- Andreas Neugebauer, Piratenpartei, Landesverband Niedersachsen
- Angelika Niebler, MdEP, Fraktion der Europäischen Volkspartei EVP

Und hier ist die MP3.

Studie: Verzögerte Kino-Releases führen zu Filesharing

Eine heute veröffentlichten Studie der US-Wissenschaftler Brett Danaher und Joel Waldfogel bringt Erkentnisse zutage, die der Verwertungsindustrie nicht schmecken dürften:

So wird in der statistischen Erhebung, die sich auf US-Produktionen im Zeitraum von 2003 bis 2006 bezieht, belegt, dass illegale Filmdownloads kaum Einfluss auf die Einspielergebnisse in den USA hat. Die Ergebnisse an europäischen Kinokassen gingen allerdings um bis zu 7% zurück, und zwar umso mehr, je mehr Zeit zwischen der US- und europäischen Kinopremiere lag. Besonders von diesem Effekt betroffen sind vor allem das Action- und SciFi-Genre. Diese beiden Genres gelten traditionell als besonders Piraterie-anfällig.

Statt allerdings zu verstärkten Anstrengungen im Kampf gegen Online-Piraterie aufzurufen, fordern die Autoren der Studie ein schnelleres Release von US-Filmen im Ausland, um der Verbreitung in BitTorrent- und anderen Filesharing-Plattformen zuvorzukommen.

Reposted bypnktfoabltimecodekampfbrotareyouboredeglerionworm23Arkelanfallelsariontcmdatenwolfderzw3rgrampantnobodylikesyouwitzeclownHalliabigbear3001mactuxrenanaYYYlydercoloredgrayscaleaperturepascalmhVo0DoOmondkroeteRagamuffin

Was weiß Twitter über dich? Verlange Auskunft!

Privacy International ruft in einer neuen Kampagne die Nutzer von Twitter dazu auf, beim Unternehmen eine Auskunft über die gespeicherten persönlichen Daten anzufordern.

Nachdem das Unternehmen wegen der umstrittenen Logging-Politik in den letzten Monaten verstärkt in Kritik geriet und neuerdings auch Zugriff auf das gesamte Telefonbuch von Smartphone-Nutzern verlangt, soll die Kampagne Twitter dazu bewegen, seine Datenschutz und -speicherungsrichtlinien zu überdenken.

Angelehnt ist der Aufruf an den Fall “Europe vs. Facebook“, bei dem der Wiener Jurastudent Max Schrem die Herausgabe seiner persönlichen Daten des sozialen Netzwerks erstritt und daraufhin einen umfangreichen Papierstapel erhielt. Enthalten waren auch mehrere Jahre alte Beiträge, die eigentlich durch einen Klick auf das “Löschen”-Button entfernt worden waren.

Der Aufruf umfasst im Wesentlichen einen englischen Text zum cutten & pasten, den der Nutzer um seine eigenen Angaben ergänzt an die E-Mail-Adresse privacy@twitter.com schicken kann.

Our campaign aims to achieve two objectives: to help European citizens exercise their rights and to raise awareness about data retention policies.

Netzpolitik.org bat Twitter bereits vor einiger Zeit um eine Stellungnahme zur Datenspeicherungspraxis. Speziell lautete die Frage, ob gelöschte Daten tatsächlich gelöscht oder nur als “gelöscht” markiert werden. Eine Rückmeldung gab es bisher nicht.

Teil 4: Everything is a Remix

Kirby Ferguson hat den vierten und letzten Teil seiner Serie “Everything is a Remix” veröffentlicht – und wird dabei grundsätzlich. Das Zusammenspiel von “Copy – Transform – Combine” macht für ihn den Kern von sozialer Evolution aus.

Hier finden sich Teil 1, Teil 2 und Teil 3 der Serie, die in ihrer Gesamtheit vor allem die Notwendigkeit eines Rechts auf Remix auch im europäischen Urheberrecht deutlich macht.

Europäischer Gerichtshof verbietet Durchsuchung von Userdaten

In einem wegweisenden Urteil entschied der Europäische Gerichtshof heute, dass es mit bestehendem EU-Recht nicht vereinbar sei, die auf Webservern gespeicherten Daten von Internetnutzern vorsorglich auf Urheberrechtsverletzungen durchsuchen zu lassen. Genau dies hatte nämlich die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam von einem Hosting-Anbieter gefordert.

Der Rechteindustrie dürfte dieses Urteil wenig gefallen, da die Entscheidungen des EuGH sofort und auch rückwirkend verbindlich sind. Die aktuelle Entscheidung ist bereits die zweite Niederlage für Sabam innerhalb weniger Monate. Bereits im November wurde eine von ihr eingereichte Klage abgewiesen.

Hier die wichtigsten Sätze des Urteils (gekürzt):

[Es] steht fest, dass die Einführung des Filtersystems bedeuten würde,

  • dass der Hosting-Anbieter zunächst unter sämtlichen Dateien, die von den Nutzern seiner Dienste auf seinen Servern gespeichert werden, die Dateien ermittelt, die Werke enthalten können, an denen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums Rechte zu haben behaupten,
  • dass er sodann ermittelt, welche dieser Dateien in unzulässiger Weise gespeichert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, und
  • dass er schließlich die Zurverfügungstellung von Dateien, die er als unzulässig eingestuft hat, blockiert.

Somit würde eine solche präventive Überwachung (…) sowohl fast alle auf diese Weise gespeicherten Informationen als auch sämtliche Nutzer der Dienste dieses Anbieters betreffen. (…) Daraus folgt, dass diese Anordnung den Hosting-Anbieter zu einer allgemeinen Überwachung verpflichten würde, die nach Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 verboten ist.

ACTA: EU-Kommission diskutiert Rückzug

Wie EDRi gestern berichtete, ist ein Sitzungsprotokoll der Kabinettschefs vom 12.2.2012 geleakt, in dem EU-Kommissar De Gucht eine eventuelle Prüfung des ACTA durch den Europäische Gerichtshof (EuGH) vorschlägt. Angesichts der “starken Mobilisierung” gegen das Abkommen von “gewissen Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Bewegungen” soll ACTA nun auf Vereinbarkeit mit EU-Recht gepüft werden.

Hierbei macht sich die EU-Kommission natürlich extrem unglaubwürdig, denn sie versicherte bisher immer wieder, dass ACTA  ohne jeden Zweifel mit geltendem EU-Recht vollkommen kompatibel sei. Wenn die Kommission jetzt, nach vier Jahren der Verhandlungen, an der Rechtmäßigkeit des Abkommens zweifelt, lässt dies natürlich tief blicken. Und wenn sie nun lediglich als Verzögerungstaktik eine sehr vage Frage an den Gerichtshof stellt, wird dies nur zu weiteren Spannungen führen.

Sollte die EU-Kommission die Proteste und Bedenken sowie die Kritik an ACTA jetzt wirklich ernst nehmen, ist eine umfassende und detaillierte Prüfung durch den EuGH unabdingbar. Was zudem fehlt, ist eine gründliche Folgenabschätzung. Die EU-Kommission hatte bislang eine Analyse der möglichen Konsequenzen des Abkommens für Grundrechte und europäische Unternehmen nicht für nötig gehalten.

Im Protokoll heißt es abschliessend, der Präsident der Kommission José Barroso, erkennt die “aktuelle Brisanz dieses Dossiers” an, unterstreicht, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelt, zu dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Er kündigte seinen Kabinettschefs weiterhin an, nun erst einmal gründlich darüber nachzudenken, wie sich die EU in dieser Frage positionieren soll.

NDR: ACTA, das Netz und die Urheber

NDR-Zapp hat gestern in einem Bericht von Daniel Bröckerhoff über “ACTA, das Netz und die Urheber” berichtet, wo ich auch zu Wort komme als Kontrast zur GVU.

Bevor Beschwerden aufkommen: Ein Zitat ist leicht aus dem Zusammenhang gerissen, wo ich auf die Überwachung des Echtzeitverkehrs auf Urheberrechtsverletzungen eingehe. Das ist keine direkte Folge aus ACTA, aber eine mögliche durch den ACTA-Punkt, dass Nationalstaaten eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung durch eine Kooperation zwischen Rechteinhabern und Providern fördern sollen. Übrigens ist das Beispiel nicht aus der Luft gegriffen: Nicht anderes fordern die Rechteinhaber inklusive GEMA und GVU im Rahmen des Wirtschaftsdialoges zur Förderung einer Kooperation zwischen ihnen und Providern hier in Deutschland.

February 15 2012

Zeigen die ACTA-Proteste Wirkung? Ein Fallbeispiel.

Wir sind ja gerade dabei, Stellungnahmen von deutschen Europaparlamentsabgeordneten zu ACTA zu sammeln und danach zu bewerten, ob sie neutral, pro oder contra eingestellt sind.

Heute hat sich beispielsweise der FDP-Abgeordnete Jürgen Creutzmann zu Wort gemeldet. Seine Stellungnahme liefert Pro- und Kontraargumente; eine Prognose seines Abstimmungsverhaltens allein an Hand dieses Texts ist eher schwierig. Er macht jedenfalls deutlich, dass er bisher alle Anforderungen an einen Parlamentarier unter einen Hut gebracht hat:

Als Mitglied im Europäischen Parlament setzte ich mich sowohl für einen starken Wirtschaftsstandort Europa und einen verbesserten Schutz von geistigem Eigentum als auch für Bürgerrechte, Verbraucherschutz und Freiheit in Europa ein.

Wer ACTA ablehnend gegenübersteht, kann das als Erfolg verbuchen. Am 9. Januar 2012 hat Creutzmann nämlich eine Rede zum Thema gehalten, in der er auf Bürgerrechte und Freiheiten ein bißchen weniger konkret eingeht.

Verlag verschenkt eBook – und wird abgemahnt

Wieviel ist ein eBook eigentlich wert? Schließlich erwirbt man mit der digitalen Literatur ja keinen materiellen Gegenstand, und auch der Weiterverkauf des Buches ist meist nicht möglich. Durch ein Experiment wollte der Berliner Verlag “Berlin Story” darauf eine Antwort finden.

Als der Verlag sich deshalb entschied, sein eBook “Der Letzte macht das Licht aus…” kostenlos im Internet anzubieten und die Leser lediglich zu Spenden nach eigenem Ermessen aufforderte, hatte man eigentlich nichts Böses im Sinn. 200 Downloads in einer Woche waren ein klarer Erfolg für den kleinen Verlag, es gab keine Beschwerden. Bis ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltes eintraf.

In diesem wurde der Inhaber des Verlages aufgefordert, den kostenlosen Vertrieb des Buches einzustellen, da eBooks als Buchsubstitute nicht von der Buchpreisbindung ausgenommen seien. Außerdem seien Buchhändler generell verpflichtet, den Preis eines Buches anzugeben.

Auch wenn er der Abmahnung Folge geleistet und das Buch offline genommen hat, nimmt Verlagschef Enno Lenze in seinem Blog Stellung: Er werde nie verstehen, warum ein Erstkontakt mit Interessenvertretern über einen Anwalt laufen müsse. Außerdem würden sich langfristig Flatrate-Modelle durchsetzen, auch wenn Verleger auf veralteten Geschäftsmodellen verharrten.

In Deutschland gibt es keine Revolution, weil das Betreten des Rasens verboten ist!

Angeblich liegt dem Verlagsinhaber schon ein Angebot vor, das eBook in Uruguay (ohne Buchpreisbindung) gegen Spenden zum Download anzubieten.

Older posts are this way If this message doesn't go away, click anywhere on the page to continue loading posts.
Could not load more posts
Maybe Soup is currently being updated? I'll try again automatically in a few seconds...
Just a second, loading more posts...
You've reached the end.